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2 Hauptmieter im Vetr, AS auf gemeinsame Kündigung vereinb.

 
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Xenia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 16:49    Titel: 2 Hauptmieter im Vetr, AS auf gemeinsame Kündigung vereinb. Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Meine Freundin zieht zum Oktober 05 aus, der Mietvertrag lautet auf uns beide. Wir haben eine Nachmieterin für sie gefunden, die in den Mietvertrag eintreten wird (ebenfalls als Hauptmieter). Nun möchte ich im Laufe des nächsten Jahres ausziehen, habe aber Angst, dass ich dann aus dem Mietvertrag nicht rauskomme. Daher möchte ich mit ihr vereinbaren, dass besagt, dass jeder gegen den anderen einen Anspruch hat, gemeinsam mit ihm zu kündigen und zusammen auszuziehen.

Zitat:
Vereinbarung zur Kündigung

Möchte einer der WG-Bewohner aus der Wohnung ausziehen, so hat er das dem anderen fünf Monate vorher mitzuteilen. Findet er in den folgenden zwei Monaten keinen Nachmieter, nach dem er sich bemühen muss, so hat er einen Anspruch gegen den Mitbewohner, den Mietvertrag. gemeinsam mit ihm zu kündigen und zusammen auszuziehen. Die Kündigungsfrist des Mietvertrages von drei Monaten wird einhalten und die Miete bis zu dem angekündigten Zeitpunkt von beiden getragen.


Geht das so? Habe ich damit einen gültigen Anspruch auf gemeinsame Kündigung?

Dankedankedanke!!!!!
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Xenia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir denn wirklich niemand helfen? Weinen
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ohne das Dokument hat man einen Anspruch auf gemeinsame Kündigung. Man muss diesen allerdings einklagen.
Nachmieterstellung ist, wenn nicht im Mietvertrag vereinbart, immer auf goodwill des VM angewiesen, wenn dieser keinen Nachmieter will kann der Mieter nichts machen.

Ob dieses Schriftstück so vor Gericht bestand hätte muss ein Anwalt zu befragt werden.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:28    Titel: Wie wäre es mit einer Vollmacht? Antworten mit Zitat

Wie wäre es mit "Die neue M bevollmächtigt den alten M unwiderruflich, die Kündigungserklärung für die Wohnung auch in ihrem Namen abzugeben."?
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Xenia
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wäre es mit "Die neue M bevollmächtigt den alten M unwiderruflich, die Kündigungserklärung für die Wohnung auch in ihrem Namen abzugeben."?


Hmm, ja. Vielleicht wäre das wirksam. Ich würde auch 2 Monate zahlen, in denen ich gar nicht mehr da wohne, aber ich hätte doch gerne irgendeine Absicherung... danke erstmal.
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