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Unzurechnungsfähig

 
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acera
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Bösleben

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 21:19    Titel: Unzurechnungsfähig Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich privat mit einer Situation in der Familie nicht weiterkomme, muss ích halt mal hier nachfragen, ob man mir helfen kann.

Zu mein Problem: Von meinem Lebengefährten die Schwester ist stark Zuckerkrank. Jetzt hat sich der Zustand so verschlechtert, dass Sie Familie und Freunde als Feinde sieht. Jetzt ist es soweit, dass sie schlagen tut. Die ganze Zeit hat es Ihr Mann versucht mit Ihr zu klären bzw. mit den Ärtzten, leider gerade bei den Ärtzten ist es bedauerlich, dass keine hilfe kommt. Jetzt kann er nicht mehr und hat den Entschluss gefasst, er zieht aus. Nun macht Sie uns dafür verantwortlich und unterstellt uns alles mögliche, Sie schreit rum und als das ganze vor meinen Kindern stattgefunden hat, habe ich Sie des Raumes verwiesen und dann ist Sie gewalttättig geworden und mein Lebensgefährte musste eingreifen. Jetzt habe ich Angst um meine Kinder, da diese sich erst in einem Alter von 1 3/4 Jahr und 3/4 Jahr sind. Wir wohnen mit den Schwiegervater zusammen und können dadurch nicht alles verriegeln. Das heißt Sie kann jederzeit zu uns rein und kann wieder gewalttätig werden. Mein Mann kann ja wenn er alleine ist nicht die Kinder und sich selber schützen!!! Bei den Vorfall der jetzt 2 Tage her ist, haben wir die SMH gerufen, weil wir dachten es wäre ein Zuckerschock. Dies war nicht der Fall. Zum Glück haben der Notartzt und dessen Helfer Sie überreden können, nach 2 Std., dass Sie freiwillig mit zur Polizei fährt. Polizei hat 2 Autos und diese konnten nicht zu uns kommen und helfen, auch der phsychologische Dienst kam nicht in den 2 Std. Es ist halt irgendwie dann doch ein Phsychologisches Gutachten erstellt worden und Sie wurde in eine Nervenanstalt eingeliefert. Jetzt habe ich erfahren, dass Sie wohl morgen schon wieder entlassen wird. Mit uns wurde nicht einmal gesprochen und Rückfragen wegen dem Vorfall genommen. In 2 Tagen entscheiden hier Ärtzte, dass eine gewaltätige Frau, die nicht mehr weiß was Sie tut wieder auf die Menschheit losgelassen wird. Muss es denn in solchen Fällen immer erst was ernsthaftes passieren um sich gegen sowas zu wehren? Und was kann man tuen, um sich davor zu schützen? Wenn mir jemand helfen kann, dann bitte dringend schreiben. Ich bin für jede Hilfe dankbar, den in diesen Sachen kenne ich mich überhaupt nicht aus. Danke im voraus!!!Wieso bekommen wir keine Auskunft? Am Telefon ist nie der zuständige Artzt nicht zu sprechen und Rückrufe gibt es da nicht.
_________________
MfG

acera
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo acera,

Ärzte dürfen gegen den Willen des Patienten und ohne Unterbringungsbeschluss niemanden festhalten.
Empfehlung:
Wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst, der ist für öffentlich rechtliche Unterbringung zuständig und hat üblicherweise Beratungsstellen.

Allerdings wird niemand "vorbeugend" untergebracht.

Bye
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das meizinische Problem ist mir unklar: Seit wann wird jemand, der zuckerkrank ist, gewlttätig, eher dämmert er ei einem Schockzustand vor sich hin- also, es kann nicht nur ein Insulinproblem sein, das ja einfach zu regeln wäre, oder?

Da stimmt doch etwas anderes auch nicht??? Nebenerkrankung?

Mein Vorschlag : In die nächste UNi-Klonik fahren und die Frau in 3 Tagen komplett untersuchen lassen.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

nachtrag: Selbstverständlich können ärzte eine zwangseinweisung in die psychiatrie vornhemen, das geht per einweisungbeschluss z.B. eines notarztes, vor allen dingen dann, wen gewalt im spiel ist.
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Lichtaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::
...das geht per einweisungbeschluss z.B. eines notarztes, ...


Das hab ich ja noch nie gehört - Beschlüsse sind doch dem Gericht vorbehalten und nicht einem Notarzt.

Aber vielleicht ist das ja regional unterschiedlich. Bei uns muß der Notarzt, wenn er der Meinung ist dass jemand wegen Fremdgefährdung auch gegen den Willen in die Klinik muß, sofort den SPDi (Sozial Psychiatrischer Dienst) informieren. Sicher kann der Notarzt den Patienten erstmal in die Klinik mitnehemen.
Der SPDi schaut sich die Sache an und stellt einen Antrag auf Unterbringung beim Amtsgericht. Ein Richter muß innerhalb 24 Stunden die Unterbringung beschließen.

Entsprechend halte ich es für sinnvoll den SPDi schon im Vorfeld mal die Probleme zu erläuteren und sich dort beraten zu lassen.

Aber wie gesagt, die PsychKG´s sind ja Ländersache, vielleicht gibt es da unterschiedliche Handlungsweisen.
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acera
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Bösleben

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal Danke für die Antworten !
Noch als Erläuterung , die Diabetis hat sie seit ihren 16 Lebensjahr also fast 34 Jahre und so wie ich gehört habe wird nach so langer Zeit der Insulinbehandlung das Nervensystem geschädigt , in welcher Form auch immer .
Bei den meisten wirkt sich das wohl auf die Sehfähigkeit aus villeicht ist das hier anders .
Auf alle Fälle hat es Dimensionen erreicht die Offensichtlich nicht mehr kontrollierbar sind .

Naja wir werden erstmal weitersehen .
MfG
_________________
MfG

acera
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