Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wer muss für die reaparatur für einen 12Jahre alten rolladens aufkommen. vermieter oder mieter? bzw. den ersatz wenn er nicht mehr zu reparieren ist? wenn der mieter zahlen muss, übernimmt das die Haftpflicht?
Auf den Mieter entfällt im Normalfall nur der Austausch des Rolladengurtes, der zum Hochziehen dient, weil hier der Mieter den Zugriff hat. Das ist aber nicht teuer und fällt unter die Kleinreparaturenklausel.Allerdings auch nur dann, wenn diese rechtswirksam auf den Mieter übertragen wurde. Hier machen viele Vermieter Fehler, sodaß manchmal die Kosten doch am VM hängen bleiben.
Ist der Rolladen ansich kaputt z.b. die Lamellen oder der Antrieb, ist grundsätzlich der VM dafür zuständig, weil es unter die Instandhaltung fällt. Rolladen gelten als Bestandteil der Fassade und da hat der Mieter nichts rumzufummeln. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Wenn die Rolläden nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu reparieren sind, stellt sich schon die Frage, ob der Vermieter verpflichtet ist, einen defekten Rolladen durch einen neuen zu ersetzen. Hier reicht es vermutlich aus, den defekten Rolladen einfach zu entfernen. Für die Verdunkelung der Mieterwohnung ist schließlich nicht der Vermieter zuständig.
Als Vermieter würde ich mir sowas auch überlegen, wieder so ein Ding zu installieren, wobei ich Rolläden eh albern finde.
Einerseits hat der Mieter Anspruch darauf, daß der Wohnung in dem Zustand gehalten wird, wie sie bei Anmietung vorgefunden wurde (also mit Rollo), andererseits kann der VM aus wirtschaftlichen Gründen u.U. darauf verzichten.
Der Mieter könnte dann allerdings ev. von einem Mietmangel der Mietsache ausgehen, welche widerrum zur Kürzung der Miete führt.
Jedoch wird das Fehlen einen Rollos in den seltensten Fällen als Mangel der Mietsache angesehen. Sodaß also keine Mietkürzung möglich ist. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Auf den Mieter entfällt im Normalfall nur der Austausch des Rolladengurtes, der zum Hochziehen dient, weil hier der Mieter den Zugriff hat. Das ist aber nicht teuer und fällt unter die Kleinreparaturenklausel.
Naja, nicht teuer ist auch ein relativer Begriff. Ein mir gut bekannter Vermieter hat einem mir noch besser bekannten Mieter dafür 150,- € von der Kaution abgezogen.
Schon blöd, wenn man als Vermieter:
a) Den Mietvertrag nicht kennt.
b) Die einschlägigen Urteile nicht kennt.
c) Mieter hat, die den Mietvertrag kennen.
d) Mieter hat, die die einschlägigen Urteile kennen.
Naja, nicht teuer ist auch ein relativer Begriff. Ein mir gut bekannter Vermieter hat einem mir noch besser bekannten Mieter dafür 150,- € von der Kaution abgezogen.
.
Das ist aber sehr teuer. Ich habe mal als Vermieter für den Austausch von 4 Rolladengurten 230,00 DM bezahlt. Vom ausgezogenen Mieter war eh nichts zu holen _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
In das Thema würde ich mich gerne mal einklinken!
@ Christoph: Ist das wirklich so, dass der VM sagen kann-Pech gehabt, wenn der Rollo kaputt ist, wird er nicht repariert???
Wir wohnen z.B. im Parterre und ich bin Nachts oft alleine, weil mein Mann Schicht arbeitet.
Die Wohnung hätte ich daher ohne Rollos nicht genommen. ( Mal ganz von deiner Meinung abgesehen, dass du sie albern findest-ich fühl mich halt sicherer).
Einer unserer Rollläden kann nicht mehr ganz hochgezogen werden, weil er sonst hakt und nur noch mit Gewalt von Hand runtergemacht werden kann. Stört uns noch nicht so doll, aber wenn er kaputt geht....?
Gruß Manuela
Der VM kann sagen Pech gehabt wenn er die Wohnung ohne Rollos vermietet und dann der Mieter selber welche anbringt.
Wenn die Wohnung aber mit Rollos vermietet wurde muss der VM auch diese Instandsetzen wenn se defekt sind. Als Besonderheit ist dabei aber zu beachten das ersetzen des Rolladengurts meistens per Kleinreparaturklausel auf dem Mieter übertragen wird, da dieser im direkten Zugriff des Mieters liegt. Ferner ist noch zu beachten hat der Mieter es verschuldet das das Rollo kaputt geht, z.B. durch rohe Gewalt, dann muss der Mieter die Reparatur auch bezahlen.
Ausgehend von einem gewissen Zustand einer Wohnung bei Besichtigung bzw. bei Einzug.
Im weiteren muß unterschieden werden, zwischen dem Reparaturaufwand (Kleinreparaturen) für den der Mieter zuständig ist und dem Erhaltungsaufwand, für den der Vermieter verantwortlich ist.
In den Verantwortungsbereich des Mieters fallen z.b. die Schönheitsreparaturen und Kleinreparturen wie z.b. Thermostatventile, Armaturen, Gurte für Rollos usw.
Wenn nun ein Ausstattungsmerkmal der Wohnung kaputt geht, ist der VM erstmal für die Instandsetzung verantwortlich. Hier jedoch wird geprüft, ob die Instandsetzung wirtschaftlich vertretbar ist, bzw. ob bei einer Nichtbehebung ein Mangel der Mietsache vorliegt.
Ob jedoch ein Mietmangel vorliegt, kann nur ein Richter entscheiden.
Beispiel:
Eine Wohnung vefügt über ein Bad mit Badewanne. Diese wird unansehnlich und der Vermieter saniert bei der Gelegenheit das ganze Bad. Theoretisch müßte er den vorigen Zustand (mit Badewanne) wieder herstellen. Er kann sich jedoch auch dafür entscheiden, eine Dusche einzubauen.
Liegt nun ein Mangel vor, weil nur noch eine Dusche und keine Badewanne mehr vorhanden ist ? Ich glaube nicht, zumal so eine Sanierung des Bades u.U. auch zur Mieterhöhung führen kann, da der Wohnwert verbessert wird.
Anderes Beispiel auf Dich zutreffend:
Ein Haus verfügt über Außenrolläden, die im Lauf der Jahre unansehnlich und marode geworden sind. Sie gehören jedoch nicht zur vermieteten Sache an sich, sondern sind Bestandteil der Fassade. Der Vermieter entscheidet sich jedoch nun aus welchen Gründen auch immer, das keine neuen Rollos angebracht werden. Weil er es schöner findet, weil die Rollos nicht mehr zur Fassade passen, was auch immer.
Liegt nun ein Mangel vor, weil die Rollos nicht mehr angebracht werden ? Ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Irgendwo habe ich mal einen Beitrag gelesen, nachdem im Normalfall ein fehlendes Rollo keinen Mangel an der Mietsache ansich darstellt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Hallo Strider, vielen Dank schon mal. Unsere Rollos waren schon drin und sind von uns nicht angebracht worden. Das mit den Rollladengurten ist aber wohl öfter ein Steitthema bei Mietern und Vermietern, weil in Mietverträgen meist nur was von Fensterläden und deren Verriegelungen steht.
Der Rollo bei uns hakt schon eine Weile und ich weiß nicht, ob wir dafür jetzt haftbar gemacht werden können oder nicht. Wer kann denn auch feststellen, ob nun zu fest gezogen wurde oder nicht?
Selbst danach schauen können wir aber auch nicht, da die Kästen zutapeziert sind.
Gruß Manuela
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.