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Durch Kinder zerstörte Zimmertür
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

manschi hat folgendes geschrieben::
Hallo Yvonne, mal von der Moral abgesehen habe ich heute auch den eindruck,dass Versicherungen sich viel mehr vorm bezahlen drücken als früher! Und es gibt einfach Schäden, die man aus eigener Tasche nicht zahlen kann, selbst wenn man will. Wenn mein Junior vor seinem 7. was kaputt gemacht hätte, wäre es halt ich gewesen! Wenn eine Versicherung es nicht anders möchte.....


Wenn eine Versicherung nicht anders möchte?
Man muß sich nur entsprechend versichern, das ist alles. Meine Haftpflicht deckt auch Schäden, die meine unter 7jährigen Kinder anrichten würden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen
Hallo Yvonne, habe gerade noch mal nachgeschaut und siehe da: Unser Kind war auch schon vorher mit drin. Wer lesen kann ist klar im Vorteil und Ende gut alles gut! Allerdings muss ich sagen: Ich bin der Tolpatsch in unserer Familie und mir geht immer was kaputt. Dass ich überhaupt noch versichert werde.... Smilie
Gruß Manuela
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Markus F.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::

Man muß sich nur entsprechend versichern, das ist alles. Meine Haftpflicht deckt auch Schäden, die meine unter 7jährigen Kinder anrichten würden.


Auch wenn sie im Falle eines Falles ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hätten ?
(Also der berühmte Fall, dass Sie mit Ihrem Kind unter 7 amit dem Rad unterwegs sind und Ihr Kind ein Auto dabei anschrammt.)

Mir sind nur Versicherungen bekannt, die für den Fall der festgestellen Schadenersatzleistung den Versicherungsschutz anbieten, also wenn man mir eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen konnte.
Ansonsten heisst es immer "Man muss bei Nichtverletzung der Ausichtspflicht bei einem Kind unter 7 nicht zahlen - warum also Vericherungsschutz?"

Würde mich interessieren. Ich habe zwar keine Kinder unter 7 zu beaufsichtigen (auch keine über 7), aber ein solcher "für alle Eventualitäten gerüsteter Versicherungsschutz" würde mich dennoch interessieren. Es kann ja durchaus einmal vorkommen, dass man die Aufsichtspflicht für einen begrenzten Zeitraum hat.


Wären Sie so freundlich das einmal nachzusehen?
Vielen Dank.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Markus F. hat folgendes geschrieben::


Wären Sie so freundlich das einmal nachzusehen?
Vielen Dank.


Mache ich gern - heute abend.
Das war so ein Komplettpaket zum "Aufrüsten", darin enthalten sind auch Kosten für Schlüsselverlust einer Schließanlage und - was ich besonders toll fand - die Versicherung ersetzt mir auch Schäden, die andere bei mir verursacht haben, aber keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Grübel!!!
Tja Markus hat recht, habe den Vertrag nochmal gelesen und es kommt doch tatsächlich drauf an, was die Aufsichtspflicht angeht.Verletzt man sie wird gezahlt wenn nicht wird auch nicht gezahlt.
Also ich bin nur froh, dass mein Junior vor 7 nix kaputt gemacht hat.
Gruß Manuela
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

das lustige ist:

heir kommt so ziemlich alles durcheinander, was nur durcheinander kommen kann.

zeitwert
kinder unter 7 jahre nicht haftbar
versicherungstarife die auf den einwand der aufischtspflichtsverletzung verzichten
mietvertrag

und jetz werf ich noch was in den raum um es komplett zu machen:

positive vertragsverletzung (is für diesen fall auch interessant, zumindest auf versicherungsseite...

und noch erstaunlicher ist, wieviele hier posten und keinen blassen schimmer haben...oder es einfach nicht glauben wollen, wie die rechtslage nunmal ist...
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

[b][i][b][quote]und noch erstaunlicher ist, wieviele hier posten und keinen blassen schimmer haben...oder es einfach nicht glauben wollen, wie die rechtslage nunmal ist...



Und wie ist die?????????
Gruß M.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

wurde hier alles schon gesagt, nur scheinbar gefällt manchen die antwort nicht, und nehmen daher "ihren verstand" und ihre meinung zum anstand, als geltendes recht...
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
wurde hier alles schon gesagt, nur scheinbar gefällt manchen die antwort nicht, und nehmen daher "ihren verstand" und ihre meinung zum anstand, als geltendes recht...


Ich habe doch mehrfach geschrieben, daß ich einsehe, daß es rechtlich i.O. ist, nur den Zeitwert zu ersetzen?!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

sie fühlen sich angesprochen? Smilie
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