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Verfasst am: 12.09.05, 01:02 Titel: Muß ich den Anwalt meines EX bezahlen???
Hallo,
in fast zwei Wochen geht unser Haus in die Zwangsversteigerung. Da ich mit meinem EX keine andere Einigung erzielen konnte.
Den Schriftwechsel habe ich persönlich und ohne Anwalt getätigt. Mein EX jedoch hat versucht das Zwangsversteigerungsverfahren mit allen Mitteln zu verhindern. Er selber hat sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der seinen ganzen Schriftverkehr führte.
Jetzt habe ich ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen, wo drin steht, das ich Vorschußzahlung leisten soll. (232,00€). Muß ich seine Anwaltskosten tragen?
Das kanns doch nicht sein. Oder?
... macht vorn-und-hinten keinen Sinn.
Das einzige was ich rauszulesen vermag, ist dass es ein schwerer Fehler von Ihnen war sich keinen Anwalt zu nehmen. In Ihrer Lage könnte ich mir vorstellen, es wäre sogar kostenfrei.
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