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Verfasst am: 12.09.05, 11:32 Titel: Miete anders als im Mietvertrag
Angenommen, in einem gewerblichen Mietvertrag ist eine Staffelmiete vereinbart. Bereits nach 3 Monaten zeigte sich, dass die dort angegebene Miete nicht erwirtschaftet werden kann. Man hat sich dann mit dem Vermieter auf eine geringere, dauerhaft feststehende Miete (mündlich) geeinigt. Seither zahlet der Mieter diese Miete. Kann der Vermieter irgendwann mal mit einer Riesenrechnung kommen oder hat der Mieter irgendwann eine Rechtssicherheit, z.B. nach zwei Jahren niedrigerer Mietzahlung.
Die Einigung sollte schriftlich eingeholt werden, mündlich lässt sich schlecht beweisen vor Gericht. Sonst kann es dazu kommen das der VM wenn 2 Monatsmieten fehlen fristlos kündigt oder erstmal nur auf Zahlung klagt und dann mit der Riesenrechnung kommt.
Rechtssicherheit dürfte erst nach einen sehr langen Zeitraum eintreten.
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