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Verfasst am: 07.09.05, 15:15 Titel: Aufgaben eines RAs?
Guten Tag,
Ein junger Mann (F) sitzt seit ca 2 Mo. in U-Haft. Die RAin wurde direckt eingeschaltet (strafrecht) und die geforderte Vorauszahlung geleistet. Nach ca 2 Wo hieß es,der F käme demnächst frei auf Bewerung,es sei so gut wie sicher. Mittlerweiler sind es 2 Monate vergangen. Der F wurde auch von der Anwältin nicht beraten.Er weiss es immernioch nicht,welche Angaben er machen soll und welche Angaben gegen ihn benutzt werden können.Er hat aber schon Ausgesagt,ohne Anwalt.
Die Eltern werden auch nicht über den Verlauf benachrichtig.
1.Die Frage ist: Welche Aufgaben hat der Anwalt überhaupt?
2.Wann kann der Pflichtverteidiger eingeschaltet werden? (De Eltern bekommen die ALG II z.Z.)
3.Kann der Mandat bzw. die Eltern den Anwalt erfragen,was konkret gemacht worden ist? Und was noch zu machen ist?
4.RS ist vorhanden - zahlt den Anwalt in dem Fall aber nicht (Strafrecht angeblich ausgeschossen) - besteht d.Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.09.05, 15:42 Titel:
ad 4.
Die RSV zahlt grundsätzlich nicht bei Straftaten, welche nur vorsätzlich (nicht fahrlässig) begangen werden können. Ein Pflichtverteidiger ist aber keineswegs automatisch kostenlos, falls Sie das meinen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 12.09.05, 11:15 Titel: Re: Aufgaben eines RAs?
Pflichtverteidiger gibts zwingend bei Verbrechen (MIndeststrafe 1 Jahr) oder im Regelfall, wenn eine Strafe > 1 Jahr zu erwarten ist, allerdings nur, wenn der Deliquent noch keinen Anwalt hat. Wer sich gleich einen Anwalt sucht, muss darauf vertrauen, dass dieser Anwalt (trotz Gebühreneinbuße) sein Wahlmandat unter der Bedingung niederlegt, dass er als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Dies bedeutet aber nicht Gratis-Anwalt. Die Kosten des Anwalts werden bei Verurteilung auf die Gerichts- und Zeugen-/Sachverständigenkosten aufgeschlagen.
Die Eltern darf der Anwalt gar nicht informieren, wenn der Mandant über 18 ist... Verschwiegenheitspflicht... es sei denn, die Eltern sind Vertragspartner des Anwalts...
RS zahlt nicht... U-Haft schreit nach Vorsatztat...
Natürlich muss der Anwalt dem Mandanten mitteilen, was geschieht....
Das zwei Monate nix vom Anwalt kommt, ist ne Sauerrei... auch wenn eine Haftprüfung erfolglos erscheint und so etwas dauert (Akteneinsicht, Terminsbestimmung, etc....).
Einfach mal anrufen, druck machen, um nen Termin in der U-Haft bitten und gegebenfalls mit einer Mandatskündigung drohen, wenn gar nix voran geht...
Wissen Sie wie man einen RA vor dem Ertrinken rettet....?
Mein Sohn erzählt mir einen RA-Witz nach dem anderen.
Es ist schon sehr traurig.
Bitten Sie die Dame doch um eine Audienz. Wenn’s nicht so läuft, erwähnen Sie ruhig, die Sache im Forum zur Sprache gebracht zu haben und Reaktionen wie “Sauerei” - ich schiesse mich an - erhalten zu haben. Könnte sie aufrütteln und sie werden sie ja noch brauchen.
Andererseits, überlegen Sie sich bitte, ob Hoffnung besteht den Beschuldigten frei zu bekommen. Wenn nicht, sitzt er ja jetzt schon einen Teil seiner unvermeidbaren Strafe ab.
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