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Muss Omi Blumen im Garten Pflanzen

 
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Tele955848
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Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 16:30    Titel: Muss Omi Blumen im Garten Pflanzen Antworten mit Zitat

Hallo,
Vermieter verlangt von Omi sie soll doch Blumen in den Garten (ca.4 auf 5 Meter) setzen.
Natuerlich auf EIGENE Kosten.
Darf er das ?

Danke Euch mal im Vorraus.
Andi

PS: Der Garten gehört zur jeweiligen Wohnung und ist zum Teil zum Nachbarn getrennt.
Das ganze spielt sich bei einer Kreiswohnbau ab als geförderte Wohnungen.
_________________
Alle Fehler, die man begeht, sind eher zu verzeihen, als die Mittel, die man anwendet, um sie zu vertuschen.


Zuletzt bearbeitet von Tele955848 am 11.09.05, 18:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Hausmeista
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 17:38    Titel: Das ist ja Lustig was sich Vermieter erlauben Antworten mit Zitat

Es ist doch immer wieder lustig zu lesen, was manchen Leuten im
Kopf rumgeht.
Wenn der VM Blumen unbedingt haben will, soll er
die doch selber pflanzen und pflegen und sich ja nicht
einbilden, die Kosten dafür den Mietern aufzuerlegen.
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Hausmeista
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:18    Titel: Guck ma ! Antworten mit Zitat

Habe was gefunden :

Der Mieter selbst muss den Garten nur pflegen, wenn der Mietvertrag entsprechende Regelungen trifft oder sich das ggf. aus den Umständen ergibt wie bei Einfamilienhäusern. Der Mieter muss nach einer Entscheidung des LG Detmold - Aktz. 2 S 180/8Cool in einer solchen Konstellation aber nur einfache Pflegearbeiten durchführen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Umgrabungen oder das Jäten von Unkraut.

Entnommen aus : http://www.palm-bonn.de/seite110.htm
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch kein Problem, wenn Oma nicht will läßt der VM den Garten einfach von einer Fachfirma pflegen und kann die Kosten nach Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen. Dann sollte Oma aber nicht rumheulen wenns teurer wird. Winken
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Tele955848
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Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Ist doch kein Problem, wenn Oma nicht will läßt der VM den Garten einfach von einer Fachfirma pflegen und kann die Kosten nach Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen. Dann sollte Oma aber nicht rumheulen wenns teurer wird. Winken


Ach ja ?

VM kann doch nicht sagen das Omi hier 100 Euro ausgeben muss für Blumen oder ?

Rasenmähen,Sträucher schneiden werden eh von Gärtner erledigt und wenn Omi nicht mehr in der Lage ist sich um Blumen zu kuemmern ?!

Genau ! Omi ins Altersheim oder ! Sehr böse
_________________
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas955848 hat folgendes geschrieben::
Genau ! Omi ins Altersheim oder ! Sehr böse


Wenn Sie meinen, ich hab nix dagegegen. Lachen
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clarissa1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

VM kanns fordern, aber tun muß das niemand. Was vorhanden ist pflegen, jäten, mähen mehr muß keiner tun.
Und Omi kann sich an dem Garten so richtig freuen. Nicht unterkriegen lassen! Unkraut blüht auch sehr schön, wie Omi bestimmt weis, kostenlos.
Gruß Clary Sehr glücklich
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

clarissa1 hat folgendes geschrieben::
VM kanns fordern, aber tun muß das niemand. Was vorhanden ist pflegen, jäten, mähen mehr muß keiner tun.


In der Realität kommts allerdings darauf an, wozu Omi sich mietvertraglich verpflichtet hat.

Wenn Omi die Pflicht tatsächlich hat und sie kanns selbst nicht machen, muss sie halt einen Experten anheuern.

Abreden über die Vornahme von Gärtnerarbeiten u.ä, sind nicht ausgeschlossen. Und sebst wenn es eine solche nicht geben sollte - Meiner -Einer hat da völlig Recht - bleibt zu prüfen, inwieweit der Vermieter dies zwar nicht verlangen kann, aber ggf. selbst vornehmen könnte und die Kosten umlegen könnte.

Alter ist kein Befreiungsgrund von mietvertraglichen Pflichten.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube hier im Forum schon des öfteren gelesen zu haben, dass ein Mitgemieteter Garten frei gestaltet werden darf. Es kommt jetzt wohl in diesem Fall darauf an, ob der Garten zur Wohnung gehört, oder nicht.
Gruß Manuela
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt also genau darauf an was im MV geregelt ist. Wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353)Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
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Tele955848
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Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 16:59    Titel: Omi und Ihr Garten Antworten mit Zitat

Hallo,

Also der Garten ist jeden Mieter "Eigentlich " wie bei uns Frei Zugänglich.
Der Gärtner kommt hin und wieder vorbei.
Es geht nur dem VM weil Omi ueberhaupt keine Blumen hat und das schaut nicht schön aus Sehr böse

Im Mietvertrag ist nur eine Gartenbitbenutzung vereinbart aber von Pflege etc. steht nichts.

mfg
Andi (Nachbar von Omi)
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich kann der VM auch die Gartenpflegekosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Jedoch gilt aber hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Sonst könnte der VM sehr teure Pflanzen, Gehölze und sonstwas anschaffen. Aber mittlere Art und Güte ist natürlich drin.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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