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Verfasst am: 11.09.05, 18:54 Titel: Rücktritt vom Mietvertrag wegen Balkonverkleinerung
Hallo!
Ich habe im Juni einen Mietvertrag für ein Haus unterschrieben. Mietbeginn ist der 1.10.2005. Der vorhandene Balkon war ca. 2,20 tief und 4,80 lang. Nach Erhalt des Schlüssels mussten wir jedoch feststellen, dass bauliche Veränderungen am Balkon vorgenommen wurden. Der Balkon ist nun nur noch ca1,20m tief. Wie uns der Vermieter mitteilte, musste dies aufgrund einer Anweisung vom Bauamt erfolgen, da er den Bakon seiner zeit eigenmächtig vergrößert hatte.
Können wir aufgrund der Verkleinerung des Balkons vom Mietvertrag zurücktreten?
Es kommt darauf an, wann der VM wußte, dass er den Balkon zurückbauen muß.
Wußte er das schon im Juni und hat es euch nicht gesagt, könnt ihr wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.
Es kommt darauf an, wann der VM wußte, dass er den Balkon zurückbauen muß.
Wußte er das schon im Juni und hat es euch nicht gesagt, könnt ihr wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurücktreten.
Und diese Frage sollte das Bauamt beantworten können, wann sie den VM dazu aufgefordert haben. Oder geben die keine Auskunft wg.Datenschutz ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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