Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bin ich noch Vereinsmitglied?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bin ich noch Vereinsmitglied?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
niceguy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 00:09    Titel: Bin ich noch Vereinsmitglied? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits!
Ich habe gegen meinen Verein einen jahrelangen und für mich erfolgreichen Rechtsstreit geführt. Während dieser Zeit hat mich ein Einschreiben leider nicht erreicht. Es ist leider wie so oft auf dem Postweg verloren gegangen. Die Kommunikation mit dem derzeitigen Vorstand ist und bleibt eingestellt. Ein wichtiger Grund zum Ausschluss lag vor einem Jahr möglicherweise vor. Gleichwohl bin ich gerne bereit meine Mitgliedsbeiträge zu zahlen, um meine Mitgliedsrechte wahrzunehmen.

Es stellen sich daher für mich folgende Fragen:
1.Wie kann ich verbindlich prüfen, ob ich derzeit noch Mitglied des Vereins bin?
2. Wird die Mitgliederliste beim Registergericht eingereicht?
3. Kann ich mich an das Registergericht wenden und um Amtshilfe ersuchen?
4. Kann ich mich noch gegen einen etwaigen Auschluss zur Wehr setzen?

In unserer Satzung ist zum Ausschluss der Mitglieder folgendes geregelt:
"Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Vorstand hat die Abischt dem auszuschließenden Mitglied mind. 2 Wochen vor der Sitzung mitzuteilen. Eine schriftlich eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der über den Ausschluss entscheidenden Sitzung zu verlesen. Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand eingeschrieben bekannt gemacht werden."

Gruß
niceguy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo niceguy,
siehe nächsten Beitrag ...

JS


Zuletzt bearbeitet von JS am 12.09.05, 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo niceguy,
zu deinen Fragen:
1) Wenn der Ausschluss beschlossen wurde, dann ist er gemäß Satzungsvorschrift sofort wirksam, egal ob die Kommunikation zwischen Vorstand und Mitglied gestört ist oder nicht. Dagegen kann nur noch gerichtlich vorgegangen werden (z.B. Feststellungsklage auf Unwirksamkeit des Ausschlusses). Der Vorstand sollte dir aber wenigstens mitteilen, dass ein Ausschließungsbeschluss gefasst wurde.
2) Nein, das Registergericht führt keine Mitgliederlisten.
3) Ich denke nein, wobei Amtshilfe wohl auch nicht das richtige Wort ist. Damit bezeichnet man i.d.R. die Hilfestellung zweier oder mehrerer Ämter untereinander.
Das Registergericht kann dir hier nicht helfen. Willst du gegen den Ausschluss vorgehen, musst du Klage gegen den Verein führen (s.o.). Aus deinen Formulierungen geht allerdings für mich nicht hervor, ob das eigentlich wirklich dein Ziel ist.
4) Ja, durch eine Klageführung (s.o.) Eine Frist dafür gibt es nicht.

Was könnte denn der "wichtige Grund" für den Ausschluss gewesen sein? An diesen Begriff wird i.A. ein recht hoher Maßstab gelegt. Ein (Rechts-)Streit mit dem Verein oder gar dem Vorstand ist ganz sicher kein solcher. Ein wichtiger Grund für einen Ausschluss liegt i.A. dann vor, wenn der Verbleib des Mitgliedes im Verein für diesen unter Abwägung aller Umstände und Interessen unzumutbar wäre.

JS
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
niceguy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

JS hat folgendes geschrieben::
Hallo niceguy,
siehe nächsten Beitrag ...

JS

@ JS
Danke für den Hinweis.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Winken
Gruß
niceguy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
niceguy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

JS hat folgendes geschrieben::
1) Wenn der Ausschluss beschlossen wurde, dann ist er gemäß Satzungsvorschrift sofort wirksam, egal ob die Kommunikation zwischen Vorstand und Mitglied gestört ist oder nicht.

Das Einschreiben, welches ich nicht erhalten habe, hätte nachweislich 9 Tage nach Amtsbeginn des Vorstands bei mir eingehen sollen. Nach meiner Einschätzung wurden die formalen Grundlagen bestimmt nicht eingehalten.
JS hat folgendes geschrieben::
Aus deinen Formulierungen geht allerdings für mich nicht hervor, ob das eigentlich wirklich dein Ziel ist.

Im Fall eines Auschlusses ist genau das mein Ziel.
JS hat folgendes geschrieben::
Was könnte denn der "wichtige Grund" für den Ausschluss gewesen sein? An diesen Begriff wird i.A. ein recht hoher Maßstab gelegt. Ein (Rechts-)Streit mit dem Verein oder gar dem Vorstand ist ganz sicher kein solcher. Ein wichtiger Grund für einen Ausschluss liegt i.A. dann vor, wenn der Verbleib des Mitgliedes im Verein für diesen unter Abwägung aller Umstände und Interessen unzumutbar wäre.

Zu dem Grund möchte ich mich hier im Forum nicht äußern. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein solcher Grund vor einem Jahr vorgelegen hat.

Vielen Dank JS.

Gruß
niceguy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.