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Verfasst am: 11.09.05, 00:09 Titel: Bin ich noch Vereinsmitglied?
Hallo allerseits!
Ich habe gegen meinen Verein einen jahrelangen und für mich erfolgreichen Rechtsstreit geführt. Während dieser Zeit hat mich ein Einschreiben leider nicht erreicht. Es ist leider wie so oft auf dem Postweg verloren gegangen. Die Kommunikation mit dem derzeitigen Vorstand ist und bleibt eingestellt. Ein wichtiger Grund zum Ausschluss lag vor einem Jahr möglicherweise vor. Gleichwohl bin ich gerne bereit meine Mitgliedsbeiträge zu zahlen, um meine Mitgliedsrechte wahrzunehmen.
Es stellen sich daher für mich folgende Fragen:
1.Wie kann ich verbindlich prüfen, ob ich derzeit noch Mitglied des Vereins bin?
2. Wird die Mitgliederliste beim Registergericht eingereicht?
3. Kann ich mich an das Registergericht wenden und um Amtshilfe ersuchen?
4. Kann ich mich noch gegen einen etwaigen Auschluss zur Wehr setzen?
In unserer Satzung ist zum Ausschluss der Mitglieder folgendes geregelt:
"Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Vorstand hat die Abischt dem auszuschließenden Mitglied mind. 2 Wochen vor der Sitzung mitzuteilen. Eine schriftlich eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der über den Ausschluss entscheidenden Sitzung zu verlesen. Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand eingeschrieben bekannt gemacht werden."
Hallo niceguy,
zu deinen Fragen:
1) Wenn der Ausschluss beschlossen wurde, dann ist er gemäß Satzungsvorschrift sofort wirksam, egal ob die Kommunikation zwischen Vorstand und Mitglied gestört ist oder nicht. Dagegen kann nur noch gerichtlich vorgegangen werden (z.B. Feststellungsklage auf Unwirksamkeit des Ausschlusses). Der Vorstand sollte dir aber wenigstens mitteilen, dass ein Ausschließungsbeschluss gefasst wurde.
2) Nein, das Registergericht führt keine Mitgliederlisten.
3) Ich denke nein, wobei Amtshilfe wohl auch nicht das richtige Wort ist. Damit bezeichnet man i.d.R. die Hilfestellung zweier oder mehrerer Ämter untereinander.
Das Registergericht kann dir hier nicht helfen. Willst du gegen den Ausschluss vorgehen, musst du Klage gegen den Verein führen (s.o.). Aus deinen Formulierungen geht allerdings für mich nicht hervor, ob das eigentlich wirklich dein Ziel ist.
4) Ja, durch eine Klageführung (s.o.) Eine Frist dafür gibt es nicht.
Was könnte denn der "wichtige Grund" für den Ausschluss gewesen sein? An diesen Begriff wird i.A. ein recht hoher Maßstab gelegt. Ein (Rechts-)Streit mit dem Verein oder gar dem Vorstand ist ganz sicher kein solcher. Ein wichtiger Grund für einen Ausschluss liegt i.A. dann vor, wenn der Verbleib des Mitgliedes im Verein für diesen unter Abwägung aller Umstände und Interessen unzumutbar wäre.
1) Wenn der Ausschluss beschlossen wurde, dann ist er gemäß Satzungsvorschrift sofort wirksam, egal ob die Kommunikation zwischen Vorstand und Mitglied gestört ist oder nicht.
Das Einschreiben, welches ich nicht erhalten habe, hätte nachweislich 9 Tage nach Amtsbeginn des Vorstands bei mir eingehen sollen. Nach meiner Einschätzung wurden die formalen Grundlagen bestimmt nicht eingehalten.
JS hat folgendes geschrieben::
Aus deinen Formulierungen geht allerdings für mich nicht hervor, ob das eigentlich wirklich dein Ziel ist.
Im Fall eines Auschlusses ist genau das mein Ziel.
JS hat folgendes geschrieben::
Was könnte denn der "wichtige Grund" für den Ausschluss gewesen sein? An diesen Begriff wird i.A. ein recht hoher Maßstab gelegt. Ein (Rechts-)Streit mit dem Verein oder gar dem Vorstand ist ganz sicher kein solcher. Ein wichtiger Grund für einen Ausschluss liegt i.A. dann vor, wenn der Verbleib des Mitgliedes im Verein für diesen unter Abwägung aller Umstände und Interessen unzumutbar wäre.
Zu dem Grund möchte ich mich hier im Forum nicht äußern. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein solcher Grund vor einem Jahr vorgelegen hat.
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