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Kündigung durch Vermieter rechtens ??

 
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Schlumpf_2005
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 19:48    Titel: Kündigung durch Vermieter rechtens ?? Antworten mit Zitat

Holldriho,

was würdet Ihr zu folgendem Fall sagen ?? A wohnt hier seit knapp 10 Jahren (am 1. April ist/wäre es soweit). Bisher gab es keine Probleme: Miete wurde pünktlich per Dauerauftrag abgebucht, Mieter A haben keine Tiere und sind keine Raucher und machen auch keine laute Musik und belästigen niemanden mit Grillgestank. Das eigentliche Problem tauchte vor ca. einem Jahr auf: eine neue Mitmietpartei. Neben kleineren Querelen ist wohl das Hauptproblem der gemeinsam genutzte Abstellraum (der bei bei beiden Parteien im Mietvertrag steht): Der wird nämlich immer mehr von Mieter B zugekramt, so daß A an sein Zeugs nicht mehr rankommt, was natürlich bedeutet, daß A das Fremd-Zeugs beiseite kramen muß, wenn A mit Fahrrad los will. Das wiederum scheint die Leute (B) wohl sowas von zu stören, daß sie sich beim Vermieter beschwerten und er (man höre uns staune) A deshalb loswerden will (obwohl A nur minimale Fläche beansprucht (und natürlich den Zugang zu seinem Zeug) und den Raum schon von Anfang an nutzt). Die Begründung: Er will den "Konfliktpunkt entschärfen" (und die Wohnung hier ohne Abstellraum neu vermieten) und A als Singles mit den o.g. Eigenschaften hätten ja bei der heutigen Wohnunglage kein Problem was Neues zu finden. Die Kündigung gab es zwar noch nicht, aber heute hatte A die Bitte im Postkasten, das Mietverhältnis zu beenden. Na ja, wie es so ist, hat A telefonisch nachgefragt, worum es denn geht (es lag keine Begründung bei, A hat sich aber schon sein teil gedacht). Wie es am nunmal so ist, hat A natürlich am Telefon nicht klein beigegeben und dem Vermieter u.A. klargemacht, daß A dieses Verhalten nicht i.O. findet, daß derjenige rausgeworfen werden soll, der weniger als das was ihm zusteht beansprucht. Was mit den Worten "Na dann kriegen Sie eben die Kündigung" quittiert wurde. Nun meine Frage: Kann ein Vermieter aus diesen Gründen (weil es bequemer ist) überhaupt jemanden kündigen, oder muß er nicht dafür sorgen, daß das konfliktfrei abläuft (notfalls kriegt jeder seinen Abstellraum), bzw. muß bei Gemeinschaftsnutzung nicht die Partei, die sich danebenbenimmt zur Ordnung gerufen werden (wie gesagt: anderen Gründe gibt es absolut keine) ?? Kann man einem Mieter überhaupt kündigen, wenn keine triftigen Gründe (und welche sind das) vorliegen ?? Außerdem wie sieht es mit Kündigungsfristen aus ?? Wenn mich nicht alles täuscht, hat A 9 Monate ??

vielen Dank schonmal fürs "zuhören" und für die Ratschläge
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Für gewöhnlich reicht das bei weitem nicht für eine Kündigung. Wenn natürlich eine Partei den Hausfrieden massiv stört kann diese auch gekündigt werden, allerdings muss dazu oft abgemahnt werden. Der Sache hier kann A gelassen entgegensehen wenn seine Schilderung korrekt ist.
Die Kündigungsfrist kann für den VM 9 Monate oder länger betragen, dies hängt davon ab was im Mietvertrag vereinbart wurde.
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