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Kündigung durch Vermieter

 
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 00:05    Titel: Kündigung durch Vermieter Antworten mit Zitat

Ich bin etwas verwirrt Verlegen
Mal lese ich das der Vermieter einen Grund vorweisen muss, wenn er einem Mieter kündigen will (Eigenbedarf etc.) dann wieder lese ich das der Vermieter seinem Mieter grundlos kündigen darf, wenn die beiden Parteien im gleichen Haus wohnen.
Wie schaut das mit Küdnigung genau aus wenn beide Parteien im gleichen Haus wohnen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

§ 573 a BGB, erleichterte Kündigung des Vermieters.

Das BGB ist für 5 Euro im Handel erhältlich, im Internet kostenlos einsehbar.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter kann nur kündigen wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, d.h. ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Ausnahme der Mieter und Vermieter wohnen in einem Zweifamilienhaus. Dort kann der Vermieter auch kündigen ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Für Ihn ist die Kündigungsfrist (neues Mietrecht) 6 Monate.
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