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Verfasst am: 12.09.05, 21:04 Titel: Bankirrtum bei Verkauf von Sorten am Schalter
Gegeben sei folgender Fall:
Kunde A tauscht am Schalter seiner Bank (Konto etc. dort vorhanden) Euro in bar gegen eine andere Währung um.
Die Bankangestellte verzählt sich und zahlt zuviel in der fremden Währung aus.
Der Kunde A verlässt die Bank.
Wie muss/sollte er nun auf Rückfragen der Bank reagieren?
Muss er das zuviel gezahlte zurückgeben?
Wer muss was beweisen?
Darf der Kunde A das zuviel bezahlte behalten?
Für eine Antwort und die damit verbundene mühe schon vielen Dank im Voraus.
als ehrlicher Mensch ruft A bei der Bank an und teilt den Irrtum mit. (Umgekehrt erwartet A dies auch von der Bank).
Am Abend wird die Kasse aufgenommen. Dabei stellt sich eine Kassendifferenz bei der Bank heraus. Wenn die Bank diese Differenz nun einem konkreten Umtauschvorgang zuordnen kann (z.B. weil nur ein Umtausch in diese Währung an diesem Tag erfolgte), wird sie den Kunden ansprechen. Wenn nicht, wird der Fehlbetrag ausgebucht.
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