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keine Miete zahlen nach wasserschaden?

 
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kKos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 07:55    Titel: keine Miete zahlen nach wasserschaden? Antworten mit Zitat

Hallo

Meine Mieter wollen seit 5 Monate keine Miete zahlen nachdem ein Wasserrohr nach 4 Monate Wohnzeit undichtgeworden ist.
Begründung: Ihnen sind Sachen kaput gegangen für 2000 EUR und da ich keine gesetzliche Versicherung für das Haus habe die den Schaden ersetzt, zahlen sie so lange nicht bis sie die 2000 EUR durch die Miete gespart haben.
Bin ich als Vermieter verprflichtet eine Hausratversicherung (oder eine andere Versicherung) abzuschliessen?
Ich habe nur eien normal Feuerversicherung für das Haus. Muß nicht jeder seine Sachen selber versichern?
Ausserdem ich war da als es passiert ist und ich habe mit eienm Freund das wasser rausgepumpt. Es war nichts teures dabei was haput gegangen ist.
Wir htten uns geiengigt daß die den schaden reparieren und ich bezahlen die Reparaturkosten.
Nachdem ich Monate Lang von dennen weder eine Antwort bekomen habe noch sie getroffen habe obwohl ich mind. 10 mal da war, habe heute ein schreiben von denen bekommen mit der Begründung warum sie keine Miete zahlen.
Komisch daß sie weder auf meine Telefonate noch auf meine SMS reagieren.

Was tun jetzt? Hafte ich wirklich für die Sachen die angeblich kaputgegangen sind?

Konstantin
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise müsste der Schaden entweder durch Ihre Gebäudeversicherung (da Folgeschaden Wasserrohrbruch) oder durch die Hausratversicherung des Mieters abgedeckt sein.
SIE müssen keine Hausratversicherung für den Hausrat des Mieters abschließen.
Am besten lassen Sie sich vom Mieter eine Aufstellung über den Schaden bzw. die beschädigten Dinge geben, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Wenn diese nicht zuständig ist, wird sie das dem Mieter schon klarmachen.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muß der Mieter eine Kostenaufstellung der beschädigten Sachen vorlegen. Mit Nachweis über den ehemaligen Kaufpreis, wobei natürlich nur der Zeitwert ersetzt wird. Sonst jegliche Regulierung ablehnen und die ncht gezahlten Mieten anmahnen. Verläuft die Mahnung erfolglos, fristlos kündigen. Mahnung ist zwar nicht unbedingt erforderlich, erleichtert die Sache aber vor Gericht ungemein.

Aber wie ist das eigentlich ?

Wohngebäudeversicherung liegt nicht vor (was ich persönlich für äußerst unvernünftig halte, zumal die Kosten über die Nebenkosten abgerechnet werden können), zahlt dann die Hausratversicherung des Mieters oder die Haftpflichtversicherung des Vermieters ?

Was ist wenn der Mieter keine Hausratversicherung hat, kommt ja oft genug vor ? Zahlt die Haftpflicht des VM überhaupt ?
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hausratversicherung:
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, das von der Versicherung fremde Sachen ausgeschlossen sind, die der Versicherungsnehmer (Mieter) gemietet, gepachtet oder geliehen hat. Der Mieter muss somit entweder die gemieteten Sachen durch einen gesonderten Versicherungsvertrag in den Versicherungsschein einbeziehen oder bei Neuabschluss darauf achten, das die gemieteten Sachen mit unter den Versicherungsschutz fallen.
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kKos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Also das Haus ist versichert aber laut Versicherungsmakler nur Feuer. (da sehr alter Vwetrag) Also keine Wasserleitungversicherung aber selbst die würde nur den Schaden an der Leitung und nicht für die Sachen ersetzen.
Das Wasser habe ich selber rausgepunpt und war nichts dabei was kaput ging oder was teuer war. Ich war schon nach 10 min da.
Die Mieter haben die Leitung selber repariert. Angeblich ist sie wieder kaputgegangen nachdem die Wasseruhr dur die Stadtwerke getauscht wurde.
Dann ist noch mehr im Keller kaput gegangen. Was genau weiß ich nicht habe sie auch nicht genau gesagt ode rgezeigt als ich vor Monate sie angetroffen habe.
Das es eien sache für die Hausratversicherung ist soll die Hausratversicherung zahlen. Das hat mit der wohngebäudeversicherung nicht zu tun. So meinte der Makler der hier war und die Versichrung über mein jetziges Haus anbieten wollte.
Nur wie mache ich es meien Miietr klar? Die antworten nicht mehr.
Wie mahne ich sie ab ohne zu Anwalt zu gehen. Bin leider nicht Rechtschutzversichert ind PH habe ich auch nicht wird sich aber ab sofort ändern.

Danke

Konstantin
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

kKos hat folgendes geschrieben::
Das hat mit der wohngebäudeversicherung nicht zu tun. So meinte der Makler der hier war und die Versichrung über mein jetziges Haus anbieten wollte.
Nur wie mache ich es meien Miietr klar? Die antworten nicht mehr.


Bitten Sie den Versicherungsmakler, ein offizielles Schreiben aufzusetzen, daß die beschädigten Einrichtungsgegenstände nicht von der Gebäudeversicherung sondern von der Hausratversicherung des Mieters zu zahlen sind.
Das leiten Sie dann an Ihre Mieter weiter, mit der Aufforderung, die Miete in Höhe von XXX bis zum XXX nachzuzahlen.
Nach Ablauf dieser Frist gehen Sie zum Anwalt, wenn die Mieter sich weiterhin nicht melden sollten.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Und zu Ihrem eigenen Besten, keine Telefonate und SMS mehr wenn es um Geld geht. Einwurfeinschreiben ist das Mittel der Wahl.
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