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Mietflächenberechnung

 
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chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:29    Titel: Mietflächenberechnung Antworten mit Zitat

Unsere Wohnung wurde vor 4 Jahren durch den Vermieter ausgebaut und erweitert.
Wir haben jetzt erhebliche Zweifel an der Mietflächenberechnung bekommen, da u.a. zwei Abstellkammern (es gibt keinen Keller) als Wohnfläche berechnet wurden, Dachschrägen wohl nicht abgezogen wurden,Fehler bei der Berechnung gemacht wurden...
Jetzt soll neu berechnet werden, durch den Vermieter.
Unsere Fragen:
Sind Abstellräume Wohnfläche ?
Können wir zuviel bezahlte Miete wegen falscher Berechnung zurück fordern ?
Auf was ist zu achten ?

Danke für alle Hinweise.

chris
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Abstellräume sind keine Wohnfläche. Hier ausführliche Infos:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/woflv/inhalt.html
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Abstellräume sind keine Wohnfläche. Hier ausführliche Infos:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/woflv/inhalt.html


Aber das gilt doch nur für Abstellräume außerhalb der Wohnung, oder?
Einen Abstellraum innerhalb der Wohnraum rechne ich doch zur Wohnfläche. Frage
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chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:03    Titel: Wohnflächenberechnung Antworten mit Zitat

Eine wichtige fRage: Abstellraum außerhalb/innerhalb der Wohnung:
wir haben keinerlei Kellerräume und deshalb zwei Abstellräume, die bisher der wohnfläche zugerechnet wurden, was ich jetzt widerlegen will.
Wie sieht die genaue Rechtslage aus ?
chris
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wo befinden sich die Abstellräume denn?
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chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:12    Titel: Mietflächenberechnung Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Wo befinden sich die Abstellräume denn?


Beide Räume sind in der Wohnung.
Wobe ein raum in einer Dachnische ist und um einen Kamin herum als Abstellraum beim Dachausbau konzipiert wurde.
chris
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, hab zu flüchtig gelesen, dann gehören sie natürlich zur Wohnfläche.
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chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 15:12    Titel: Mietflächenberechnung Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
sorry, hab zu flüchtig gelesen, dann gehören sie natürlich zur Wohnfläche.


Das bezweifele ich aber sehr ! Natürlich finde ich es schon mal gar nicht - treotzdem Danke Yvonne.
Wie gesagt es sind keine Kellerrräume im Haus und die Räume sind auch nur als Abstellräume nutzbar.

Gibt es dazu noch andere Meinungen ?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

"Meinungen" sind in diesem Fall nicht wichtig Winken
Tatsache ist: Befinden sich die Abstellräume innerhalb der Wohnung, dann sind sie zur Wohnfläche anzurechnen.
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chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 15:31    Titel: Mietflächenberechnung Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
"Meinungen" sind in diesem Fall nicht wichtig Winken
Tatsache ist: Befinden sich die Abstellräume innerhalb der Wohnung, dann sind sie zur Wohnfläche anzurechnen.


Ist Recht Gerechtigkeit ?! Benötigt Recht nicht immer Auslegung. Sind Einzelsituationen nicht unterschiedlich zu beurteilen ? Was hilft wirklich weiter ?
Warum wird man/frau in den Foren von manchen Ratgebern so oberleherhaft behandelt ? Sind Ratsuchende blöd ?
Nichts für ungut Yvonne - der Smiley rettet Dich !
Mit Meinungen meinte ich andere Beiträge - denke das war zu verstehen...
Wie gesagt - dennoch danke !
chris
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Kobes
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat vollkommen recht.

Hierbei gibt es keine Auslegungen. Sind die Abstellräume in der Wohnung sind Sie auch voll zur Wohnfläche zu rechnen. Da gibt es keinerlei andere Auslegungsmöglichkeit!
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