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Mietergemeinschaft löst sich auf - bleibt Mietvertrag besteh

 
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Robert2465
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Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 16:56    Titel: Mietergemeinschaft löst sich auf - bleibt Mietvertrag besteh Antworten mit Zitat

Ein aus meiner Sicht interessanter Fall:

Herr P. und Frau S. haben eine Gemeinschaft vereinbart (mündlich), um Stallungen zu mieten. Mit dem Eigentümer der Stallungen wurde ein mündlicher Vertrag vereinbart. Der monatliche Mietzins wird auf das Konto den Eigentümers überwiesen.

Vor ca. einem Jahr ist der Eigentümer gestorben und seine Erben haben den mündlichen Vertrag weiter laufen lassen. Überweisungen liefen weiter.

Jetzt will Frau S. die Mietergemeinschaft auflösen/kündigen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1.) Existiert weiterhin ein Mietvertrag und zwischen wem?
2.) Existierte überhaupt mit dem Erben des ursprünglichen Eigentümers ein Mietvertrag? (kongludentes Verhalten)
3.) Welche Fristen gelten für eventuelle Kündigungen? (die Vereinbarung läuft seit 5 Jahren)
4.) Kann Frau S. den Mietvertrag mit dem Erben eigenständig kündigen ?

Viele Grüße
R
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Kündigung gelten die vereinbarten Fristen oder halt die gesetzlichen.
Es kann aber nur von S und P gemeinsam gekündigt werden, da beide anscheinend Hauptmieter sind. Eine einzelne Kündigung von S ist unwirksam. S kann aber auf Zustimmung zur Kündigung klagen wenn P diese nicht gibt.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

1. Der MV besteht zwischen P und S als Mieter und der Erbengemeinschaft als VM
2. Die Erben rutschen per Gesetz in genau die Stellung, die der alte VM hatte.
3. Hängt davon ab, ob die Stallung als "Geschäftsräume" gelten. Wenn nein, 3 Monate (§ 580a I BGB), wenn ja, 6 Monate (§ 580a II BGB)
4. Nur gemeinsam mit P. S hat aber einen Anspruch gegen P, dies zu tun und kann von ihm ggf. Schadensersatz verlangen...
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