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Verfasst am: 13.09.05, 17:21 Titel: Einstiegsgehalt nach 2. Staatsex.
Hallo!
Da man doch eine Menge verschiedener Informationen bekommt und vorwiegend Schauergeschichten über eine Zukunft als Jurist prohezeit bekommt, interessiert mich eine von Praktikern und Berufsausübenden abegegebene realistische Einschätzung, mit welchem Einstiegsgehalt (Bandbreite) heutzutage in einer Kanzlei ein Volljurist durchschnittlich
1. rechnen kann (offensichtliche Ausbeuterkanzleien ausgenommen) und
2. sich bewerben sollte.
a) mit schlechten Examina
b) mit durchschnittlichen Examina
Vielen Dank für sämtliche Infos!
Gruß A.D. _________________ -Der Sieg liebt die Sorgfalt-
[altes röm. Sprichwort]
-!!- Sämtliche Beiträge von mir spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der Dinge wider und sind nicht mit einer Rechtsberatung vergleichbar. Dazu bin ich gar nicht in der Lage -!!-
Das hängt vom Ort, der konkreten Tätigkeit, Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen etc. ab.
Präziser als "Für den 08/15-Juristen in Westdeutschland wischen 20 und 40 k" wird als Antwort ohne weiteres kaum möglich sein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ok, dann formuliere ich ein etwas konkreteres Beispiel:
Absolvent des 2. Staatsexamens mit
-einem ausreichend im 1. Staatsexamen
-einem befriedigend im 2. Staatsexamen
-Zeugnissen aus den Stationen alle im VB bis gut-Bereich (sowohl AG als auch Praxis)
- ohne sonstige juristische Qualifikationen, eher mit wirtschaftlichen Zeugnissen aus Nebenbeschäftigungen (u.a. leitende Position in kleiner Abteilung) --> aber die Zusatzqualifikationen eher unwichtig
-Anwaltsstation in Arbeitsrecht, deshalb ein wenig Minimalerfahrung aus diesem Bereich
bewirbt sich in einer Kanzlei mit verschiedenen Schwerpunkten u.a. Arbeitsrecht im Ruhrgebiet.
Könnten Sie zu diesem Beispiel einen etwas engeren Rahmen angeben?
Vielen Dank weiterhin für Antworten!
Gruß A.D. _________________ -Der Sieg liebt die Sorgfalt-
[altes röm. Sprichwort]
-!!- Sämtliche Beiträge von mir spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der Dinge wider und sind nicht mit einer Rechtsberatung vergleichbar. Dazu bin ich gar nicht in der Lage -!!-
Als Berufseinsteiger sollten sie ihre Gehaltsvorstellungen minimieren.
Selbst in einem Wirtschaftsunternehmen verdient man als Berfuseinsteiger nicht mehr als 40.000. Natürliche ist das der Bruttolohn...Netto macht das ungefähr 1700-1800 Euro.
In einer Kanzlei wird das sogar weniger sein. Da können sie mit 1100-1300 Euro Netto rechnen. Wenn überhaupt...
Wer sich für weniger Geld hergibt, der ist selbst schuld.
Vielen Dank! _________________ -Der Sieg liebt die Sorgfalt-
[altes röm. Sprichwort]
-!!- Sämtliche Beiträge von mir spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der Dinge wider und sind nicht mit einer Rechtsberatung vergleichbar. Dazu bin ich gar nicht in der Lage -!!-
Meine Folgepost scheint in den Weiten des WWW verschollen zu sein.
Essenz: Im Endeffekt kann es niemand dem Bewerber abnehmen, sich über die Ortsüblichen Vergütungen zu informieren oder selbst zu schätzen. Dazu findet sich in einschlägiger Bewerbungsliteratur sicher auch eine Menge - nur eben weniger konkrete Zahlen.
Wenn man mit einem a und einem unteren b - zudem evtl. noch aus NRW - hausieren geht, wird es evtl in den klassischen Berufsfeldern generell schwer. Das ist ein Arbeitgebermarkt - von solchen Juristen gibts wie Sand am Meer. Ein Gefühl für das "Übliche" ergibt sich dann meist aus den Stellengesuchen der Region und Branche.
Generell muss man sich klarmachen, dass Großstädte nun einmal teurer sind, was seriöserweise auch im Gehalt zunächst eingeht. Bei Bewerbung in einer Kanzlei überschaubarer Größe kann es durchaus sein, dass man geistig von 2 k/Monat brutto ausgeht und bei 2,5 - 3k als "eigene Gehaltsvorstellung einsteigt".
Ist aber eer eine Bauchgefühlsschätzung - gerade in diesem Standardberufsbild ohne jegliche Profilbildung bewerben sich vermutlich Aberdutzende wenn die Stelle kein Geheimtipp war, da kann alles offen sein, wenns der AG drauf ankommen lässt und beim Preis drücken möchte. Allerdings sieht es bei etaglierten Kanzleien öfter so aus, dass man das gar nicht macht, sondern eher auf Leistung (gute Noten) zielt. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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