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Kein Protokollvermerk - dennch ein Problem ?!

 
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Loony
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 07:22    Titel: Kein Protokollvermerk - dennch ein Problem ?! Antworten mit Zitat

Hallo,

mit unserer Vermieterin stehen wir - leider - auf "Kriegsfuß", seit wir unser Mietverhältnis gekündigt haben.

Nun ist es an so, dass Sie neben der Übergabe der Wohnräume auch eine Übergabe des Kellers und der Waschküche verlangt. Allerdings ist dies nicht beim Einzug erfolgt, d.h. wir haben keine Übergabe von Keller und Waschraum gemacht.

Ist das korrekt ? Darf Sie das ?

Danke
Stephan
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Räume nicht gemeinschaftlich genutzt wurden und nur der Mieter Zugang hatte kann darüber auch ein Übergabe gemacht werden. Bei gemeinschaftlicher Nutzung ist das irgendwie sinnlos, weil bei Schäden kann jeder Mieter verantwortlich gewesen sein und nicht nur einer.
Grundsätzlich gilt das alle Räume die gemietet wurden auch wieder zurück gegeben werden müssen, sonst kann der VM weiterhin Miete usw. verlangen.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne Häuser wo die Zwangsverwalter keine Kellerabnahme gemacht haben. Das Ergebnis: Jeder 3. Keller randvoll mit Müll und Dreck.

Denken Sie mal drüber nach.
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Loony
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort!

Der Waschraum war ein Gemeinschaftsraum, der Keller war eine separater Raum, der nur uns zur Verfügung stand.

MFG
Stephan
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