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rechtliche einschränkungen bzgl verkauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]

 
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G_Star
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 13:06    Titel: rechtliche einschränkungen bzgl verkauf bei Internetauktionshaus [Name geändert] Antworten mit Zitat

person A ist gewillt bei einem wholesaler ware zu erstehen.
soweit ist alles geklärt, performa rechnung liegt person A vor und der nächste schritt wäre die bezahlung seitens A , gefolgt vom erhalt der waren.

nur ein punkt weckt fragen.

auszug aus dem angebot:
"The goods are authentic and free to sell in EU.Please ask for other countries."

zusatz auf der performa rechnung:
"Sie haben keine Berechtigung, die Ware über Internetauktionshaus [Name geändert] zu vertreiben."

lassen sich diese beiden aussagen vereinbaren?
wenn A die ware ersteht, ist sie ihr eigentum. darf A dann nicht damit machen was sie möchte resp. verkaufen wo sie möchte?
in wie fern ist soetwas rechtlich möglich?
was wären folgen bei abweichendem verhalten ?

der sitz der firma (des wholesalers) ist in deutschland, nicht wie evtl zu vermuten im ausland.

dankeschön.
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G_Star
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

eine weitere anmerkung.
die personA ist eine privatperson, kein gewerblicher/händler
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Connor0308
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 115
Wohnort: Hemmingen

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe das Problem von Person A nicht.

Diese handelt nach der Schilderung im vorliegenden Fall als Verbraucher. Somit ist die Notwendigkeit, die Waren über einen bestimmten Verkaufskanal zu veräußern, nicht gegeben. Sollte Person A vorhaben, diese Waren nach Gebrauch wieder zu veräußern, so dürfte es keinerlei Probleme mit einem möglichen Wiederverkauf über elektronische Auktionsplattformen geben.

Der Satz auf der Rechnung erscheint mir wie im Falle einer bestimmten Lizenz. Diese werden teilweise auch für verschiedene Regionen unterschiedlich vergeben. Dementsprechend könnte ein (lediglich gewerblicher) Verkauf über bestimmte Vertriebskanäle ausgeschlossen werden, da auf diesem Wege eventuell nicht sichergestellt werden kann, dass die lizensierten Produkte auch wirklich nur in dieser Region veräußert werden.
_________________
Gruß,
Philip

Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.

Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten.
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G_Star
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

danke, das deckt sich auch mit meiner einschätzung.
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nobbi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn ein solch einschränkender Passus gegenüber einem anderen Gewerbetreibenden überhaupt zulässig?
Aus welchem Recht leitet der Verkäufer denn diese Handelsbeschränkung ab?

Das Markenrecht schliesst eine solche Einschränkung, meiner Meinung nach innerhalb der EU, komplett aus.

Oder liege ich da falsch?
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