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Die Firma A ging im Jahr 1973 in Konkurs.
Die Verbindlichkeiten bei der Bank B beliefen sich auf ca 250.000,0 DM
1993 erbte der Fimeninnhaber ca 180.000,00 DM.
Er bezahlte damit seine Schulden aus dem Konkurs seiner Firma.
Bestand noch ein Anspruch der Bank an dem Betrag?
Kann der Betrag wegen Überschreitung der Verjährungsfristen von den Erben des Firmaninnhabers von der Bank zurückgefordet werden?
ob ein Anspruch der Bank bestand, ist schwer festzustellen. Die Forderung könnte tituliert sein oder nicht, es könnte ein Vergleich geschlossen worden sein oder nicht, die Verträge könnten Formfehler aufweisen oder nicht... Die Beweislast, dass hier ungerechtfertigte Bereicherung der Bank vorliegt, liegt beim Erben. Ziemlich hoffnungsloses Unterfangen.
Abgesehen davon wäre eine Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sei Dank) wahrscheinlich verjährt.
Verjährung führt nicht zum Erlöschen von Ansprüchen, sondern zu einer Einrede (im Zivilrecht). Wird die Einrede nicht erhoben, sondern statt dessen gezahlt, "verfällt" die Verjährung.
Wenn also überhaupt ein Anspruch bestand, dürfte die Frage der Verjährung nach Zahlung recht egal sein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Hallo Karsten11,
die Bank wurde vor 2 Monaten um Auskunft gebeten aufgrund welchen Forderungen der Betrag vom Firmeninnhaber gefordert wurde.
Ist alleine die Tatsache das sich die Bank vehement dagegen wehrt ein Indiz dafür, das etwas nicht stimmt. So wie es scheint hat keine Titulierung stattgefunden.
Macht es Sinn diese Sache zu verfolgen??
Herzlichen Gruß
Elkana
Die Tatsache, dass die Bank sich wehrt hängt an 2 Gründen:
1) Warum sollte die Bank sich Mühe machen, wenn sowiso nichts bei rum kommt
2) Nach Ablauf der 10jährigen Aufbewahrungsfrist hat die Bank Ende 2003 die Unterlagen vernichtet. Die Bank kann also keine Auskunft mehr geben.
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