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hokkel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beitrge: 4
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Verfasst am: 06.09.05, 12:43 Titel: Honorarrückzahlung? |
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Hallo!
Angenommen ein Anwalt kündigt seinem Mandanten, da er sich dem Fall nicht gewachsen sieht. Muss der Anwalt dann bereits gezahltes Honorar zurückzahlen?
Oder besteht noch Anspruch auf das Honorar? |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beitrge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 14.09.05, 09:57 Titel: |
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Wenn der Anwalt seine Dienste erbracht hat, und dafür ein Honorar erhalten hat, besteht kein Grund zu einer Rückzahlung. Dabei ist zu beachten, dass die Dienste des Anwaltes nicht erfolgsabhängig sind.
Etwas Anderes wäre es nur bei einem eventuellen Vorschuss, für den noch keine Dienste erbracht wurden. |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beitrge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 14.09.05, 12:25 Titel: |
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Das ist nicht ganz richtig.
Wenn der RA das Mandat kündigt und der Mandant aus den vorherig erbrachten Leistungen künftig keinen Nutzen ziehen kann, dann hat der RA keinen Anspruch. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beitrge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 14.09.05, 13:29 Titel: |
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kdtimm hat folgendes geschrieben:: | Das ist nicht ganz richtig.
Wenn der RA das Mandat kündigt und der Mandant aus den vorherig erbrachten Leistungen künftig keinen Nutzen ziehen kann, dann hat der RA keinen Anspruch. |
Da der reguläre Anwaltsvertrag ein Geschäftsbsorgungsvertrag und somit ein Dienstvertrag ist - eine interessante These. Könnten sie die evtl. relativieren, begründen oder eine Quelle benennen?
Ich bin ja gespannt - immerhin würde man bei einer Aussage mit dieser Allgemeinheit ja dann auch bei einer Kündigung des Arbeitnehmers die Kohle zurückverlangen können, wenn der Arbeitgeber aus der Arbeitsleistung des AN künftig keinen Nutzen ziehen könnte.... _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beitrge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 14.09.05, 13:30 Titel: |
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kdtimm hat folgendes geschrieben:: | Das ist nicht ganz richtig.
Wenn der RA das Mandat kündigt und der Mandant aus den vorherig erbrachten Leistungen künftig keinen Nutzen ziehen kann, dann hat der RA keinen Anspruch. |
Auch nicht ganz richtig.
"Wenn der RA das Mandat grundlos kündigt...", müßte es heißen. Kündigt er natürlich deswegen, weil eine Zusammenarbeit mit dem Mandanten nicht mehr möglich ist, hat er auch Anspruch auf Vergütung seiner bisherigen Tätigkeit. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beitrge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 14.09.05, 14:25 Titel: Re: Honorarrückzahlung? |
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hokkel hat folgendes geschrieben:: | Anwalt kündigt seinem Mandanten, da er sich dem Fall nicht gewachsen sieht |
Bin kein Hellseher...
Könnte mich durch BGH - 08.10.1981 - III ZR 190/79
nebst einschlägigen OLG Urteilen (z.B. OLG Karlsruhe - 08.03.1994 - 3 U 45/93)
beeindrucken lassen...
MfG |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beitrge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 14.09.05, 14:43 Titel: Re: Honorarrückzahlung? |
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kdtimm hat folgendes geschrieben:: | hokkel hat folgendes geschrieben:: | Anwalt kündigt seinem Mandanten, da er sich dem Fall nicht gewachsen sieht |
Bin kein Hellseher...
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...und stellen auch sonst gern unqualifizierte juristische Behauptungen zu Lasten der Leser auf.
Auch diese hier ist mal wieder falsch. M.A.S. hat schon den wichtigsten Fehler aufgezählt.
In dem Urteil geht es übrigens um Fragen des Umfangs der Aufklärungspflicht und der Beweislastverteilung, nicht um die von Ihnen - falsch - dargestellte Rechtsfrage. Insoweit verweist der BGH nur auf ältere Urteile. Übrigens ging die Beweislast in besagtem Urteil zu Lasten des Auftraggebers... _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beitrge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 14.09.05, 15:03 Titel: |
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Da tut mir leid!
Ist ja auch keine Rechtsberatung hier, vielmehr “Ideen, Meinungen und Anregungen zum Thema”.
Ich habe das Urteil selbst nicht, nur den daraus abgeleiteten Leitsatz:
“Kündigt ein Rechtsanwalt das Mandat, erlischt sein Vergütungsanspruch, wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten wirtschaftlich nicht mehr verwertet werden können und nutzlos geworden sind.”
Quelle:
Urteile zur Anwaltshaftung, Notarhaftung, Steuerberaterhaftung
Hans-Jürgen Harms
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
MfG |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beitrge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 14.09.05, 15:08 Titel: |
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kdtimm hat folgendes geschrieben:: | Da tut mir leid!
Ist ja auch keine Rechtsberatung hier, vielmehr “Ideen, Meinungen und Anregungen zum Thema”.
Ich habe das Urteil selbst nicht, nur den daraus abgeleiteten Leitsatz:
“Kündigt ein Rechtsanwalt das Mandat, erlischt sein Vergütungsanspruch, wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten wirtschaftlich nicht mehr verwertet werden können und nutzlos geworden sind.”
Quelle:
Urteile zur Anwaltshaftung, Notarhaftung, Steuerberaterhaftung
Hans-Jürgen Harms
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
MfG |
Sollte das Zitat so ohn Kontext und Beschränkung stehen und mit der Quelle, ist es doppelt bitter: Im Urteil ging es um eine Kündigung durch den Mandanten. Die 2 offiziellen Leisätze betreffen andere Fragen. Diese Aussage ist lediglich eine um wesentliche Elemente gekürzte (amputierte) Darstellung von Absatz 3.2 des Urteils. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beitrge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 14.09.05, 15:24 Titel: |
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Klassisches Beispiel für fehlinterpretierte, verallgemeinerte oder anderweitig mißverstandene Leitsätze.
Man sollte eines nie vergessen: ein Leitsatz ist niemals eine (für den eigenen Einzelfall) brauchbare Zusammenfassung des Urteilstenors. Er ist nur eine Hilfe bei der Suche nach Urteilen zu bestimmten Themenkomplexen. Eine sorgfältige Lektüre des Urteils und der Zusammenhänge des Einzelfalles kann und soll er nicht ersetzen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beitrge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 14.09.05, 15:40 Titel: |
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Hier die Ableitung aus einen OLG Urteil:
“Kündigt ein Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag und sind damit seine bisherigen Leistungen für den Mandanten nicht mehr von Interesse, hat er keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.”
Quelle: Nikolaus Lutje, Rechtsanwalt
Auch falsch?
Ich kenn’ mich da nicht aus, aber die können sich doch nicht alle irren...
MfG |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beitrge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 14.09.05, 15:56 Titel: |
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Hier mal der 3. Senat des BGH:
"Hat der Rechtsanwalt aber, was das BerGer. angenommen hat, durch vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Auftraggebers veranlaßt, so steht ihm nach § 628 I 2 BGB ein Anspruch auf die Vergütung nicht zu, soweit seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse mehr haben. Eine Leistung ist für den Dienstberechtigten ohne Interesse, wenn er sie nicht mehr wirtschaftlich verwerten kann, sie also für ihn nutzlos geworden ist. Dieser Lage sieht sich der Auftraggeber eines Rechtsanwalts gegenüber, wenn er wegen einer von dem bisherigen Prozeßbevollmächtigten durch vertragswidriges Verhalten veranlaßten Kündigung einen anderen Prozeßbevollmächtigten neu bestellen muß, für den die gleichen Gebühren nochmals entstehen. "
Die Zitate müssen im Orignial nicht falsch sein (könnten allerdings), man kann Ihnen auch die Bedeutung verfälschen, indem man sie aus dem Kontext gerissen hat und dan in ein Internetforum einstellt... _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beitrge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 14.09.05, 16:30 Titel: |
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Glaub ich Ihnen gern aufs Wort.
Han mich auch gleich entschuldigt.
Hab ja “nicht ganz richtig” geschrieben, auch dass es mir leid täte, ich keine Ahnung davon habe und es nur ein Idee war.
Übrigens meint Privatdozentin Dr.Gabriele Zwiehoff, Hagen, dass 25% bis 30% aller praktizierenden Anwälte 1x jährlich ihrer Versicherung einen Schaden melden.
Sicher nicht ganz kampflos.
Also irgendein Spruch wird wohl auch “nicht ganz unrichtig” sein...
MfG |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beitrge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 14.09.05, 16:44 Titel: |
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kdtimm hat folgendes geschrieben:: |
Übrigens meint Privatdozentin Dr.Gabriele Zwiehoff, Hagen, dass 25% bis 30% aller praktizierenden Anwälte 1x jährlich ihrer Versicherung einen Schaden melden.
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Quelle?
Kontext?
Wofür soll das hier relevant sein? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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kdtimm Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beitrge: 1858 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 14.09.05, 17:11 Titel: |
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Mein Gott!
Quelle:
Aufsatz von Fr. Zwiehoff
bei
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Unterschleißheim
Kontext:
Und sie dreht sich doch!
Trotz aller Suboptimalitätsklauseln können und werden Anwälte sogar in Regress genommen.
Relevanz:
Wenn Sie sich ausserstande sehen meinen Fall weiter zu betreiben und mir das Mandat kündigen, ich muss doch jetzt einen neuen RA suchen, klagen werde ich sicher nicht, aber vielleicht haben Sie ja ein Einsehen....
Ausserdem:
Es war doch nur ein Einwurf.
Sie kennen Doch den Unterschied einer fundierten Rechtsberatung durch einen qualifizierten RA und einen Internet Forum?
Wenn ich so drüber nachdenke: Ich ziehe meine Frage zurück!
MfG |
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