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Schikane bei Wohnungsübergabe

 
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Sparfuchs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 23:16    Titel: Schikane bei Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

eine Frage wie ich mich am besten gegen folgende Schikane wehren kann:

Mein Vermieter hat mich bei meiner Wohnungsübergabe so richtig schikaniert. Hintergrund ist wahrscheinlich, weil ich die Nebenkostenabrechnung für 2004 etwas genauer hinterfragt habe, da ich zum ersten mal über 80 Euro nachzahlen sollte.

Mit der Taschenlampe sind er und seine Frau durch die Wohnung, haben alle Ecken abgeleuchtet und dann eine Mängelliste erstellt, die folgendes enthällt.

Die Türrahmen sind an den Seiten übergestrichen, dies solle ich bitte entfernen, da dies nicht fachmänisch wie im Mietvertrag erwähnt gemacht worden ist. Das gleich gilt teilweise für die Fensterrahmen. Es ist aber auch deutlich zu sehen, das der Vormieter hier schon rüber gestrichen hat.
Die zur Wohnung gehörende Sauna weist an einigen stellen auf den Holzbänken Flecken (Wasserränder) auf.
Der Teppich hat sich aufgrund eines Bürostuhles mit Rollen abgelöst ( ist wellig aber nicht kaputt). Er will den Boden von mir erneuert haben. Nebenbei bemerkt der Teppich ist min. 10Jahre alt, ich hatte den Vermieter schon Ende letzten Jahres bei einer Wohnungsbegehung darauf hin gewiesen, leider nicht schriftlich.
leichte Kalkablagerungen in der Kloschüssel
Farbspritzer am Rolladengurt (den soll ich jetzt austauschen)

Auf mein Drängen hin haben wir dann ein Übergabeprotokoll mit den Mängeln erstellt, ich habe mich dann bereit erklärt die Türrahmen zu säubern, geht noch relativ leicht.
Inwieweit kann er nun von mir verlangen Teppich und Rolladengurt auszutauschen?
Und was kann ich machen wenn ihm die Türrahmen bei der abschließenden Übergabe erneut missfallen?

Bei der nächsten Übergabe werde ich dann auch einen Bekannten als Zeugen mitnehmen um mich ein wenig abzusichern.

Bitte einen kleinen Tip wie ich mich am Besten verhalte bei der abschließenden Übergabe.

Danke und Gruß
Sparfuchs
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann von hier nicht beurteilen wie die Abrechnung aussah und in welcher Art und in welchem Umfang du hier wegen einer geringen Nachzahlung von 80 EUR hinterfragt hast.
Aber grundsätzlich würde ich es ganauso machen. Wenn der Mieter immer besonders pingelig war bin ich es auch.
Wenn aber ein Mieter immer auf ein faires Verhältnis bedacht war, lege auch ich nicht alles auf die Goldwaage.

Türrahmen und Fensterrahmen altes Problem von Selbermachen.
Meist allerdings eher Scheiben und Beschläge beschmiert.
Nicht fachgerecht. Musst Du machen.
Egal wie es vorher war. Du bist jetzt für fachgerechte Schönheitsreparaturen verantwortlich.

Wasserränder in der Sauna würde ich auch als Nichtsaunist als vertragsgemäßen Gebrauch ansehen. Aber saunender Richter sagt vielleicht das man sich normalerweise ein Handtuch unterlegt.

Teppich sowieso alt (gemäß Rechtssprechung mein eigener ist älter und wie neu)
und lösen durch Rollstuhl dürfte wohl auch vertragsgemäß sein.

"Leichte" Kalkflecken gibts auch immer wieder aus Mietersicht.
Meist kann man nur mutmaßen wann es das letzte Mal gereinigt wurde.
Und das gehört zur Mieterpflicht.
Dagegen helfen Kalkreiniger, Essig Essenz oder Salzsäure. Wärst Du begeistert in einer Wohnung ein Klo in diesem Zustand vorzufinden ? Soll es der Vermieter machen ?
Soll bei jedem Mieterwechsel ein neues eingebaut werden ?
Eine Mietwohnung ist kein Hotel !

Rolladengurt voll Farbe entsteht nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch und ist daher
zu ersetzen.

Ein Zeuge wird Dir wenig nutzen denn der Vermieter hat ja wohl keine nicht existenten
Mängel moniert. Die Frage ist doch nur ob du im Sinne der Rechtssprechung dafür verantwortlich bist.

Das kann Dir vielleicht ein Anwalt sagen in jedem Fall aber wenn auch nur aus seiner Sicht der für dich zuständige Amtsrichter.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 04:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist die in der Überschrift angekündigte Schikane? Mit den Augen rollen

Ein Mieter nimmt die NK "etwas genauer" und der Vermieter nimmt die Wohnungsabnahme "etwas geauer" - um mit Deinen Worten zu sprechen.

Alles andere hat wherrmann schon sehr schön beantwortet, wobei man davon ausgehen muß, das Deine Darstellungsweise subjektiv gefärbt ist und der Vermieter es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wenig anders sieht. Die Wahrheit liegt dann meist irgendwo in der Mitte.
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Schikane kann ich hier auch nicht erkennen. Beim besten Willen nicht. Das ist allenfalls reichlich übertrieben. Nur der Vermieter kann wenn er will auch mit der Lupe die Abnahme durchführen,

Zitat:
Der Teppich hat sich aufgrund eines Bürostuhles mit Rollen abgelöst ( ist wellig aber nicht kaputt). Er will den Boden von mir erneuert haben. Nebenbei bemerkt der Teppich ist min. 10Jahre alt, ich hatte den Vermieter schon Ende letzten Jahres bei einer Wohnungsbegehung darauf hin gewiesen, leider nicht schriftlich.


Hier oute ich mich mal als Jemand, der einige Zeit sein Leben mit dem Verkauf eben jener Bodenbeläge finanziert hat.

Die Benutzung eines Bürostuhles mit Rollen auf einem Teppichboden in einem Wohnraum stellt imho KEINEN vertragsgemäßen Gebrauch dar!

Teppichböden, die explizit für Wohnräume gedacht sind, hatten bis vor kurzer Zeit von noch regelmäßig diese grauen Schaumrücken. Sie wurden in Privathaushalten üblicherweise nur mit doppelseitigem Klebeband fixiert, wenn überhaupt.

Jegliche Benutzung eines so ausgestatten und so verlegten Teppichboden mit einem Bürodrehstuhl bedeutet bereits nach kurzer Zeit den sicheren Tod für den Belag!

Hier braucht aber auch nicht argumentiert werden, der Vermieter hätte sie darauf hinweisen müssen, dass der Beleg nicht bürostuhltauglich ist. Ein derartiges Zusammentreffen von Bodenbelagsausrüstung und Verlegetechnik findet sich nach meinen Feststellungen in mehr als 90% aller Mietwohnungen. Also muss man das als Mieter von selbst wissen, da es üblich ist! Wenn nicht, Pech gehabt!

Auch stellen 10 Jahre grundsätzlich kein Alter dar, nach denen so ein Belag zwangsläufig fertig ist. Auch 20 Jahre kann so ein Boden bei ordnungsmäßiger Behandlung problemlos halten.

Außer eben man maltraitiert den Teppichboden mit Stuhlrollen. Dafür braucht es eine sog. "objekttaugliche" oder "stuhlrollengeeignete" Ware, die zudem mit speziellem Teppichbodenkleber fest verklebt werden muss! Solche Beläge finden Sie aber in kaum einer Mietwohnung, weil der Komfortwert eines preislich mit "Wohnware" vergleichbaren Belages mit Stuhlrolleneignung unter aller Sau ist. Ist dann halt ein struppiges, ungemütliches Zeug unter den Fusssohlen! Und das will kein Mieter.

Nicht zuletzt werden aus gutem Grund in jedem Baumarkt sog. "Stuhlrollenunterlagen" verkauft. Diese haben extra den Zweck einen nicht stuhlrollengeeigneten Teppichboden vor dem Tod durch die Punktbelastung der Rollen zu schützen.

Diese Investition von 30-50 Euro hätte Ihnen jetzt viel Geld erspart. Sie werden Ihrem Vermieter imho den Zeitwert des Belages ersetzen müssen. Aber natürlich wird das aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Belages die deutlich kleinere Hälfte der Anschaffungs- und Verlegekosten sein.

Meine Meinung!
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Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 12:43    Titel: ohne Text (doppelt) Antworten mit Zitat

ohne Text

Zuletzt bearbeitet von wherrmann am 14.09.05, 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 12:52    Titel: HTML Befehle ? Zitat ? Antworten mit Zitat

Kann mir hier mal jemand erklären warum wenn ich etwas zitiere
das Zitat nicht im weißen Kasten erscheint sondern nur die HTML Befehle zu lesen sind ?

Im Profil habe ich HTML an aber bei den Optionen ist es aus und lässt sich auch nicht anschalten.

Werde diese Frage nach einer Antwort wieder löschen da sie hier eigentlich nicht hingehört.
Obwohl ich mir vorstellen könnte das andere diese Probleme auch haben.
Man sieht ja in Beiträgen öfter nicht ausgeführte HTML Befehle.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat mit HTML nichts zu tun, das ist BBCode. Dieser muss an sein damit das quote richtig macht.
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ Strider : Danke für den Tip mit dem BB Code. Jetzt klappts



zewa hat folgendes geschrieben::


Auch stellen 10 Jahre grundsätzlich kein Alter dar, nach denen so ein Belag zwangsläufig fertig ist. Auch 20 Jahre kann so ein Boden bei ordnungsmäßiger Behandlung problemlos halten.




Das sehe ich auch so. Wenn ich mir die einschlägigen Urteile so ansehe scheinen
Richter aber ihre Teppiche alle 10 Jahre zu tauschen.
Generell sind die Lebensdauern die Richter teilweise so ansetzen völlig lebensfremd
und werden bei Eigentümern regelmäßig um ein Vielfaches überschritten.
Nur bei Mietern gilt leider das was die Richter meinen.

Zum Bürostuhl habe ich nichts gefunden.
Aber auch hier wird ein großer Teil der Richterschaft sicherlich der Auffassung sein ein privat genutzter Schreibtisch mit einem dazu passenden Stuhl mit Rollen gehört auch in einer Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Wenn man Glück hat könnte man mit dem Argument der Schutzunterlage punkten.
Aber aufgrund des Alters würde ich in diesem Fall als Vermieter nichts versuchen.
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ich mir die einschlägigen Urteile so ansehe scheinen
Richter aber ihre Teppiche alle 10 Jahre zu tauschen.
Generell sind die Lebensdauern die Richter teilweise so ansetzen völlig lebensfremd
und werden bei Eigentümern regelmäßig um ein Vielfaches überschritten.
Nur bei Mietern gilt leider das was die Richter meinen.


Anhaltspunkt könnte hier die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren gemäß den amtlichen Afa-Tabellen der Finanzverwaltung sein, nach dem ein Teppichboden des Steuerzahlers vollständig amortisiert sei.

Allerdings halte ich diese Argumentation für abenteuerlich, da dann auch jedes 7 Jahre alte Auto exakt Nullkommanull wert wäre. Ein Blick in die Kleinanzeigen verrät aber das Gegenteil. Folglich dürfte auch der gewöhnliche Zeitwert eines Teppichboden nach 8 Jahren deutlich über Null liegen.[/quote]
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Sparfuchs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle die geantwortet haben,

erstmal möchte ich klarstellen, daß ich immer kulant gegenüber meinem Vermieter war was Reparaturen angeht. Miete wurde immer püktlich gezahlt. Für die 53m² habe ich eine Nebenkostenpauschale von 160€ p.M. gezahlt, da wird man ja wohl noch die Belege der einzelnen Kosten einsehen dürfen, zumal die Abrechnung handschriftlich und mit dem Hinweis das der Stromverbrauch gestiegen sei kommentiert war.
Die Strom- und Wasserkosten werden nach Peronen abgrechnet, da kein Zähler vorhanden ist. Heizung wird nach m³ abgerechnet.
Interessant finde ich nur das bei der jährlichen Begehung vor ca.7 Monaten keine Beanstandungen gekommen sind und zu dem Zeitpunkt schon alles getrichen war und der Teppich auch schon losgelöst war.
Ich habe selber ein Haus habe und dies ist meine Zweitwohnung ist, weiss ich schon wie man Eigentum (auch fremdes) behandelt. Daher kann ich schon unterscheiden was Schikane ist und was nicht. Zumal die Wohnung vom Vermieter alles andere als fachgerecht gestrichen ist.
Ich denke ein Schreibtisch mit einem Schreibtischstuhl
in einer 2 Zimmerwohnung ist völlig normal in der heutigen Zeit, daher sollte ein Bodenbelag auch dafür geeignet sein, zumal ich dies vorher angekündigt habe.

Gruß Sparfuchs
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sparfuchs hat folgendes geschrieben::
Ich denke ein Schreibtisch mit einem Schreibtischstuhl
in einer 2 Zimmerwohnung ist völlig normal in der heutigen Zeit, daher sollte ein Bodenbelag auch dafür geeignet sein, zumal ich dies vorher angekündigt habe.


Suchen Sie einen Fachmarkt für Bodenbeläge auf ... und lassen Sie sich davon überzeugen, dass das Gegenteil in den Mietwohnungen der Republik der Fall ist.

Wie gesagt, für das von Ihnen geschilderte Bedürfnis gibt es Schutzunterlagen. Die sehen heute auch mittlerweile optisch sehr ansprechend aus, naja relativ gesehen zu früher.
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Sparfuchs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich bis vor diesem Einzug nie zur Miete gewohnt habe war ich vielleicht ein wenig blauäugig was die Übergabe bei Einzug angeht.
Meine Vormieterin hatte nämlich schon die Rahmen und Leisten mit (weisser)Farbe angepinselt, ich habe jetzt eine dunklere Farbe genommen und um keine weissen Stellen zu bekommen, habe ich halt bis an den aüsseren Türrahmen (Stahlzarge braun gestrichen) heran gestrichen.
Nun will mein Vermieter hiervon nichts wissen, obwohl die Farbe meiner Vorgängerin eindeutig zu identifizieren ist.
Für mich war das ganze beim Einzug nicht so wichtig, da wie gesagt dies eine Zweitwohnung für mich ist. Mir drängt sich der Verdacht auf, das der Vermieter sich die Räume neu herrichten lassen will, da er das Haus jetzt verkaufen möchte.
Aber was nützt das ganze lamentieren, werde morgen wohl einen Kompromiss finden müssen.
Habe die Türrahmen heute übrigens von der Farbe (auch die meiner Vorgängerin) befreit.
Die Kloschüssel ist auch sauber, wird aber wohl bald wieder so aussehen, da der Spülkasten nicht absolut dicht ist und somit immer ein wenig Wasser nachläuft. Aber darum hat sich der Vermieter trotz Hinweis seit einem Jahr auch nicht gekümmert.

Als Schlusspunkt von meiner Seite möchte ich noch sagen, dass Ich die Vermieter in diesem Forum ja auch verstehen kann, aber ich habe auch ein Recht als ordentlicher Mieter wenn ich die Miete bezahle auf eine funktionierende Wohnung.
In den 4,5 Jahren die ich in der Wohnung gewohnt habe, hat der Vermieter nicht einen Cent in die Wohnung investiert, da ich kleine Reparaturen stets selbst erledigt habe !

Gruß
Sparfuchs
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 04:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist es, was man hier in einem solchen Forum leider nicht klären kann.
Meine langjährige Erfahrung und das dürfte wohl den meisten Vermietern so gehen ist leider, das die Leute anfangs unbedingt eine Wohnung haben wollen und ganz begeistert sind.
Erst wenn es nach vielen Jahren ans ausziehen und renovieren geht, wird alles so dargestellt als sei man damals in eine völlige Bruchbude eingezogen und sei quasi dazu gezwungen worden dort zu wohnen.

In der Regel haben die Mieter dann auch ihren gesamten Bekanntenkreis als Zeugen für das gesagte wogegen der Vermieter in aller Regel alleine, keinesfalls aber mit einer solchen Vielzahl an Zeugen auftreten kann.
Da wird dann gelogen das sich die Balken biegen.
Ich kann nur von meinen Erfahrungen ausgehen.
Es gibt sicher auch schwarze Schafe unter den Vermietern.
Aber das Ungleichgewicht der Kräfte im Mietrecht fördert das Verhalten der Mieter in meinen Augen geradezu.

Wenn man die Erfahrung macht, dass eine mündliche Mängelmeldung nicht fruchtet, macht man das ganze nochmal schriftlich. Dann kann man das jederzeit nachweisen und es gibt keinen Streit. Ein undichter Spülkasten der sich ja auch erheblich auf die Betriebskosten auswirkt braucht natürlich von keinem Mieter hingenommen werden.

Auch Dein letzter Satz ist ein typischer Mietersatz.
Wo steht eigentlich das man ständig in eine Wohnung investieren muß um die Miete zu rechtfertigen ? In meine eigene Wohnung investiere ich auch nicht ständig etwas.
Schon einmal die (Nettokalt !) Miete in Relation zum Wert der Wohnung berechnet ?
Reich wird man damit nicht und die gleiche Rendite könnte man einfacher und nervenschonender verdienen.
Jeder hat sicher andere Gründe zu vermieten.
Ich wollte mich von unserem alten Familienbesitz lange Zeit nicht trennen.
Als man dann dank Lafontaine die Investitionen als kleiner Vermieter nicht einmal mehr
steuerlich abschreiben konnte, hatte es mit dieser Sentimentalität ein Ende.
Verkauft. Der neue Eigentümer hat alles knallhart entmietet, luxusmodernisiert und
als Eigentumswohnungen verkauft.
Und die Mieter, die einem vorher das Leben besonders schwer gemacht haben,
mich wegen mäßiger Mietsteigerungen oder anderem Unsinn dank Rechtsschutzversicherung jedes Mal zur gerichtlichen Durchsetzung gezwungen haben und auch nie Müde wurden "Investitionen" einzufordern, waren die ersten die mir wegen des Verkaufs an einen "Immobilienhai" Vorwürfe machten. Die Wohnungen sind für die alten Mieter nun unbezahlbar, der Kiez wird zerstört usw. usw.
So kanns gehen. Demnächst ist auch das andere Haus dran.
Nur mal zum Nachdenken.
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
Erst wenn es nach vielen Jahren ans ausziehen und renovieren geht, wird alles so dargestellt als sei man damals in eine völlige Bruchbude eingezogen und sei quasi dazu gezwungen worden dort zu wohnen.


Oh, dann wird Ihnen meine Noch-Vermieterin sicher zusagen.

Wir ziehen gerade aus, und hätten unsere Wohnung nach 5 Jahren Wohndauer vor Auszug renoviert. Rauhfaser "mal eben" überstreichen, den Heizkörper im Bad neu lackieren, der es nötig gehabt hätte und ein paar Kleinigkeiten sonst. Wie üblich halt.

Genau aus diesem Grund rief mich kurz nach Kündigung meine Vermieterin an, um mir Ihre Vorstellung vom Übergabezustand der Wohnung mitzuteilen.

Denn ihrer Ansicht nach hatten wir bei Einzug ein "herrliches und einwandfreies Parkett, das spiegelblank glänzte wie Sie es noch nirgendwo zuvor gesehen hatte" übernommen. Natürlich müsste das Parkett genauso wieder übergeben werden, sonst wären wir für das Abschleifen ersatzpflichtig!

Nach meiner Ansicht nach liegt da seit Einzug nachwievor ein mittlerweise fast 80 Jahre alter Holzdielenboden aus viel zu weichem Holz. Bereits ein leichter Fingernageldruck führt zu einer Macke. An handgezählten 27 Stellen in der Wohnung findet sich Holzwurmfrass, der sich oftmals nicht mal durch ein DIN A4 Blatt vollständig abdecken ließe. Teilweise wurden im Laufe der Jahre offensichtlich Bretter ersetzt, allerdings in Fehlfarben, dafür gelegentlich auch mal quer zur Normalrichtung. Macken von Stöckelschuhen, Stuhlbeinen etc. Zwischen den einzelnen Dielen teilweise 3-4mm breite Fugen, in denen sich zwangsweise der Dreck verfängt und die jedes noch so vorsichtige Feuchtwischen fast unmöglich machen.

Auch sonst war die Wohnung Ihrer Ansicht nach bei Einzug fachmännisch niegelnagelneu renoviert worden und müsse daher natürlich wieder auf Topzustand gebracht werden. Insbesondere die Tapete müssen nach mehrfachem Überstreichen in der Vergangenheit durch die Vormieter nun wahrscheinlich auch mal erneuert werden.

Niegelnagelneu? Fachmännisch? Meines Wissens nach bin ich in eine Wohnung eingezogen, in der nach der letzten Renovierung vor meinem Einzug zwischenzeitlich noch jemand anderes ca. 1 Jahr drin gewohnt hatte. Entsprechend fanden sich reichlich vom Zwischenmieter verspachtelte und überpinselte Dübellöcher. Oder wenig fachmännisch ausbesserte Stellen an Holztüren, an denen er (oder ein anderer Vormieter) Macken reingeknallt hatte. Und ... und ... und ...

Sie können sich vorstellen, dass meine Motivation, die Wohnung vor Auszug zu renovieren, bei dem Telefonat nach und nach auf den Nullpunkt gesunken ist.

Ich wollte es eigentlich um des lieben Friedens Willen nicht tun! Weil eigentlich hatte ich all die Jahre mit meiner Vermieterin immer ein gutes Verhältnis. War was defekt, wurde es zügig repariert, etc.

Aber ich habe es dann getan: Und zwar habe ich ihr erklärt, was der BGH von dem ansich harmlosen Wörtchen "mindestens" in § 11 Ihres Haus und Grund Mustermietvertrages hält.

§11?
Ach ja ... hatte ich ja noch gar nicht erwähnt!
Schönheitsreparaturen!

Nun ist Stunk!
Ihr Mann hat mich inzwischen als Betrüger beschimpft.
Ach ja, übrigens ein Richter a.D. Mit den Augen rollen

Und die Moral von der Geschichte?
Ich dummer August hätte ihr ohne rechtliche Verpflichtung, sondern nur auf Basis des guten Willen und der üblichen Sitten, die Wohnung in den Zustand versetzt, den ich übernommen hat.
Sie wollte mich scheinbar über den Tisch ziehen!
Nun kann sie selber den Pinsel schwingen (lassen)!

Nur mal zum Nachdenken! Cool
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