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Nennung des ehemaligen Betriebs eines neuen Mitarbeiters

 
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KBerger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 14:44    Titel: Nennung des ehemaligen Betriebs eines neuen Mitarbeiters Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es erlaubt, Werbeaktionen durchzuführen, bei denen mit der Einstellung eines Mitarbeiters geworben wird, der vorher bei einem anderen Betrieb tätig war?
Bsp.:
Flyer mit dem Text: ""Frisörin Uschi, ehemalige Mitarbeiterin im Salon "Barbara" ist jetzt für uns tätig."

Der Flyer geht unter anderem an persönliche Kunden von "Uschi". Der Salon "Barbara" existiert noch.

Bedenklich?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Aus UWG (§§3-7) kann ich auf Anhieb keine Ansprüche erkennen. Von daher dürfte das IMO zulässig sein.

Ich kenne das aus meiner Branche auch als sehr üblich, daß sogar der komplette berufliche Lebenslauf bekannt gegeben wird (à la "Bernd Beispiel, 1999-2001 bei Roland Berger, 2001-2003 Senior-Berater bei McKinsey, seit 2003 bei uns tätig").
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Michael Horak
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:15    Titel: Wettbewerbsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

so ohne weiteres ist die Konkurrenznennung nicht völlig unproblematisch, da sie deutlich über einen Lebenslauf hinausgeht und eine Geschäftsüblichkeit im Friseurgeschäft nicht gerade auf der Hand liegt. So käme ein unlauteres Abfangen von Kunden in weiterem Sinn in Betracht ...
_________________
MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.iprecht.de
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KBerger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal danke für die Ausführungen, obwohl die mich aufgrund der Uneinigkeit natürlich auch nicht weiterbringen. Sehr glücklich

Muss übrigens eine Korrektur des Sachverhalts vornehmen.
Salon "Barbara" existiert nicht mehr. Der Inhaber firmiert nun unter einem anderen Namen.

Ändert das etwas an Eurer Einschätzung?
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Michael Horak
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 09:10    Titel: Anwälte fragen Antworten mit Zitat

Hallo,

unterschiedliche Einschätzungen sind im Wettbewerbsrecht häufig; im übrigen ändert sich nicht viel.
_________________
MfG Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing.
http://www.iprecht.de
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