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Honorarrückzahlung?
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
Mein Gott!

MfG


Cool Ich wurde gerufen! Cool
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Da von Herrn Content nix mehr kommt und wir uns nicht ewig vertagen können, betrachte ich diesen Fall als gewonnen!

Ich bitte freigesprochen zu werden, da

Hr. Content mir vorwirft Sachen aus dem Kontext zu reissen und dieses durch die Vorlage ebenso aus dem Kontext gerissener, nur marginal aussagekräftigeren Ausschnitte zu belegen versucht.

Seine Dickschreiberei von Satzteilen ist ebenso irrelevant, da es ihm bewusst sein müsste, dass die Aufgabe eines Anwaltes gerade darin besteht, das Gericht zu der Überzeugung zu bringen, dass sich die Gegenseite, schuldhaft, rechts- und sittenwidrig verhalten und aus den niedrigsten Motive gehandelt hat.
(Ansonsten kann er nur nach VV 1001 abrechnen)

Sollte sich jemand meiner Argumentation nicht anschliessen können, beantrage ich den Fall nach § 961 BGB zu meinen Gunsten zu entscheiden. Bin jetzt nämlich weg.

Surr-surr,

MfG
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