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Mietminderung bei Verletzung der Hausordnung?

 
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Moosbach
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:10    Titel: Mietminderung bei Verletzung der Hausordnung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ist ein Mieter zur Mietminderung berechtigt, wenn Personal des Vermieters in der Mittagspause (lt. Hausordnung 13-15 Uhr) unter seinem Fenster Rasen mäht?

Falls ja, wieviel Prozent könnte er ansetzen?

Danke im Voraus!
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Rasen nicht gemäht werden würde, möchten Sie vielleicht auch Miete mindern? Warum mähen Sie den Rasen nicht selbst?
Wenn man schon vom Vermieter den Hintern geputzt bekommt, dann soll aber auch das Klopapier schön weich sein - oder?
Ich empfehle, mit dem Vermieter keinen Zoff anzufangen wegen einer einmaligen Ruhestörung, sondern statt dessen empfehle ich, den Verursacher aufzufordern, die von Ihnen gewünschten Ruhezeiten einzuhalten.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Lucky, brauch ich mich nicht aufzuregen. Mit den Augen rollen
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Moosbach
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Situation stellt sich anscheinend anders dar:

Die Hausverwaltung wurde schon mehrfach deswegen kontaktiert - ohne Erfolg.

Warum mäht der Mieter nicht selbst? Es handelt sich um einen - sehr hellhörigen - Vorhof mehrerer Blöcke. Der Mieter wird wohl kaum einen fußballplatzgroßen Rasen mähen müssen.

Dazu kommt, dass es mit der HV andauernd Probleme gibt. Gegen eine einmalige Sache wäre wohl nichts einzuwenden gewesen...
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 05:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde vorschlagen der Gärtner macht während der Mittagszeit 2 Stunden bezahlte Pause. Die Kosten des Gärtners werden ja auf die Mieter umgelegt.

Seit wann müssen sich Handwerker an die lediglich mit den Mietern vereinbarte und
nur diese bindende Hausordnung beachten ?

Mir fehlen die Worte.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ausserhalb des Hauses gilt die sowieso nicht, ich kenne nur die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 h , die sog. Mittagsruhe ist, afaik, nicht gesetzlich vorgegeben, bzw. nur noch in wenigen Bundesländern (Bayern wahrscheinlich..)
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind die Art von Mietern, die ich als Gewaltminderer bezeichne.

Denen wünsche ich nur das Allerbeste.

Kein Gruss

Det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das der Vermieter sein Personal den Rasen Mäht muss während der Ruhezeit nicht hingenommen werden.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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