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vielleicht kann mir jemand die folgenden Fragen beantworten?
Es geht um einen Betrug bei einem großen Internet- Auktionshaus. Der Betrüger (nach bisherigen Rechergen Wohnsitz in Polen, angegebenes Konto in Deutschland) hat ca. 300 Leute geprellt, d.h. er hat die im Voraus bezahlten Waren nicht geliefert.
Die Strafanzeige bei der Polizei ist ja kostenlos, aber davon bekommt man leider sein Geld nicht wieder. Was würde eine Zivilklage eines Einzelnen (Streitwert ca. 50 €) kosten? Muß man das unbedingt mit einem Anwalt tun, oder kann man auch z.B. auf das nächste Amtsgericht gehen und mit der vorhandenen Adresse (von der man auch nicht 100%ig weiß, ob es die richtige ist) eine Zivilklage erheben? Hat es Vorteile, wenn sich mehrere Geschädigte zusammentun?
Natürlich kann man auch ohne Anwalt eine Zivilklage beim Amtsgericht einreichen, wenn der Streitwert unter 5000 €uro liegt.
Hat mit einer gesonderten Strafanzeige wegen des Betrugverdachtsnicht zutun.
Die notwendigen Informationen erteilt das örtliche Amtsgericht über den zuständigen Rechtspfleger. Bedingt durch eine Klageformulierung, kann dort Klage eingereicht werden.
Es empflieht sich aber in solch einem dubiosen Fall einen Anwalt zu konsultieren.
Ob schlussendlich von dem Polen noch etwas zu holen ist, ist fraglich. Schließlich muss der Klageantragsteller erst alle notwendigen Kosten vorlegen. Bei einem Betrag von 50 €uro sollte man abwinken, bevor die Gerichtskosten die Hauptforderung um ein Vielfaches übersteigt. Ist halt dumm gelaufen!
Aber was nützt ein mögliches Urteil, dass mangels Finanzkraft des Betrügers im Ausland nicht vollstreckt werden kann. Ob die polnischen Behörden tätig werden, ist ebenfalls fraglich?
2. Der Rat bei 50,- EUR “abzuwinken”, stößt bei mir bitter auf. Das wird nämlich auch vom Leuten gelesen, die nach kurzem Überschlagen zu der Ansicht gelangen könnten, dass sie sich auf diese Weise auch ein hübsches Nebeneinkommen sichern könnten. 1000x50,- und alle winken ab!
Bislang ist die einzige Konsequenz aus diesen Treiben, dass die einschlägigen Foren überlaufen.
Es wird Zeit, dass ein Geschädigter einen beherzten RA findet, der allen Beteiligten, also auch den wissentlich Vorschub leistenden Aktionshäusern, klarmacht was Sache ist.
oder kann man auch z.B. auf das nächste Amtsgericht gehen und mit der vorhandenen Adresse (von der man auch nicht 100%ig weiß, ob es die richtige ist)
Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zivilklage ist, dass man einen Klagegegner hat, dem die Klagschrift zugestellt werden kann. Solange nicht einmal feststeht, ob Name und Adresse des Klagegegners stimmen, läuft man Gefahr, dass die entstehenden Kosten bei einem als Kläger selbst hängen bleiben.
Ich würde in aller Ruhe erst einmal die Polizei ermitteln lassen, die hat bessere Möglichkeiten der Identitätsfeststellung des Gegners. Wenn sie ihn ermittelt hat, kann man sich überlegen, ob man mit diesen Informationen ein Zivilverfahren beginnt.
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