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Hund abschaffen???

 
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percy
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Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 19:42    Titel: Hund abschaffen??? Antworten mit Zitat

Im Haus gibt es 14 Mieter. Vier Mieter halten Hunde. Heute bekam ein MIeter die Anweisung, bis zu einer Frist den Hund abzuschaffen. Es wurden keine Gründe genannt. Eine Ruhestörung oder Belästigung liegt nicht vor, da der Hund so zu sagen "berufstätig" ist, d.h. er geht täglich mit zur Arbeit.
Ist das rechtens???
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 05:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Hund nicht laut ist, niemanden angreift usw. ist in meiner Wohnanlage Hundehaltung erlaubt. Niemals würde ich meinen Hund abschaffen, lieber ausziehen. Vorher würde ich kämpfen.
Wenn der betroffene Mieter auf eine entsprechende Anfrage vom VM keine Begründung für die Abschaffung bekommt, würde ich es darauf ankommen lassen oder aber einen Anwalt einschalten bzw. zum Mieterbund damit gehen, ist kostengünstiger.
Vielleicht braucht der Mieter auch den Hund, evtl. aus gesundheitlichen Gründen oder zum Schutz? Cool
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 05:41    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht - wenn dort steht das Hundehaltung verboten ist, dann ist es halt verboten - es sei denn die Hundehaltung wurde vorher wissentlich geduldet vom Vermieter. Falls der Vermieter Hundehaltung in anderen Wohnungen des gleichen Hauses erlaubt kann er es einem einzelnem auch nicht verbieten.
Vorausgesetzt wird natürlich, daß der Hund nicht negativ auffällt.

Gruß

Bernd
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percy
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Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 06:00    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Danke für die Antworten. Also der Hund ist wie gesagt nur nachts zu Hause, da er mit auf die Arbeit geht. Negativ auffalen kann dem Zufolge garnicht sein Geschockt
Und ein Grund für die Abschaffung wurde auch nicht gesagt. Heute früh traf man ich einen anderen Mieter, der hat sich gestern nen Hund geholt "einfach so" so zu sagen.
Jedenfalls werd ich eher ausziehen, bevor ich ihn abgebe. Aber vorher zieh ich nen Anwalt hinzu.

Cool
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Berni210 hat folgendes geschrieben::
Falls der Vermieter Hundehaltung in anderen Wohnungen des gleichen Hauses erlaubt kann er es einem einzelnem auch nicht verbieten.


Dem stimm ich nicht zu, der VM kann sehr wohl einen Mieter einen Hund erlauben aber dem anderen nicht. Solange der VM dies nicht rechtsmissbräuchlich tut.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, daß man Ihnen nicht pauschal Hundehaltung verbieten kann, sondern nur konkret diesen Hund, (weil der die ganze Nacht bellt) oder diesen Hund, (weil der jemanden gebissen hat.) Da 4 andere Hunde im Haus genehmigt sind, wäre es Schikane, Ihnen keinen Hund zu gestatten.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

Lucky hat nur dann recht, wenn alle Wohnungen dem gleichem Vermieter gehören! Wenn es verschiedene Vermieter sind fällt dies flach da der eine Vermieter sich ja nicht nach dem anderem richten muß!

Gruß

Bernd
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Betsy
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Auch dann hat Lucky nicht recht.

Der Vermieter kann in einer Wohnung Hunde erlauben und in der anderen nicht. Das braucht er auch nicht begründen, wobei es für mich auch durchaus denkbare Gründe gibt (die eine Wohnung ist kleiner als die andere; der eine Mieter hat einen Mietvertrag von 1960 und seitdem hat der Vermieter es sich anders überlegt; der eine Mieter hat wegen den möglichen Schäden durch den Hund eine höhere Kaution bezahlt....).

Wichtig ist immer noch, was im Mietvertrag steht. Das ist das, was zählt. Ob und wie die anderen Mieter Hunde halten, ist völlig irrelevant. Und solange Percy nicht schreibt, was im MV steht, wird er hier auch keine kompetente Antwort bekommen.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Berni210 hat folgendes geschrieben::
Falls der Vermieter Hundehaltung in anderen Wohnungen des gleichen Hauses erlaubt kann er es einem einzelnem auch nicht verbieten.


Dem stimm ich nicht zu, der VM kann sehr wohl einen Mieter einen Hund erlauben aber dem anderen nicht. Solange der VM dies nicht rechtsmissbräuchlich tut.


@Strider
Wenn der VM dies tun würde, wäre das mißbräuchlich.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er es begründen kann nicht. Z.B. ein zweiter Hund würde den Hausfrieden erheblich beeinträchtigen da zu befürchten ist das der Hund sich nicht mit dem anderen verträgt da der erste Hund immer aggresiv auf andere Hunde reagiert hat in der Vergangenheit.
Meiner Meinung nach ne plausible Begründung die nicht rechtsmissbräuchlich ist. Vorausgesetzt es stimmt alles was der VM sagt.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn er es begründen kann nicht. Z.B. ein zweiter Hund würde den Hausfrieden erheblich beeinträchtigen da zu befürchten ist das der Hund sich nicht mit dem anderen verträgt da der erste Hund immer aggresiv auf andere Hunde reagiert hat in der Vergangenheit.
Meiner Meinung nach ne plausible Begründung die nicht rechtsmissbräuchlich ist. Vorausgesetzt es stimmt alles was der VM sagt.

Ist das von dir, oder gibt es dazu ein Aktenzeichen ?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist von mir, ist mir eben eingefallen Winken.
Rechtsmissbräuchlich wär meiner Meinung nach wenn er es von der Nase des Mieters abhängig macht, aber mit dem Beispiel macht er das ja nicht.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar. Zum Glück entscheiden Richter was plausibel ist und was nicht.
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