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Wenn ein Versicherungsvertrag von einer Mutter einer 18-Jährigen Tochter, im Namen der Tochter unterzeichnet wird (Also wirklich und wort wörtlich mit dem NAMEN!!), ist die Tochter dann für irgendwelche anfallenden Forderungen verpflichtet? (Versicherungsbeiträge)
Das ganze geschah ohne das Wissen oder Beisein der Tochter.
Gleicher Fall, einige Zeit später:
Wenn die Tochter nun davon erfährt das sie Beiträge zahlen soll und der Versicherungsvertreter ihr erklärt das sie so oder so dazu verpflichtet ist diese Beiträge zu zahlen, der Versicherungsvertreter ihr aber anbietet die Versicherung "auf Eis zu legen" so dass die Tochter nichts mehr bezahlen muss, die Tochter dadurch aber den Vertrag übernommen hat und der Versicherungsvertreter ihr das nicht mitgeteilt hat. Ist sie dann überhaupt der Vertragspartner der Versicherung?
Kann man einen Vertrag, der von der Mutter im Namen der Tochter unterzeichnet wurde überhaupt übernehmen?
Wie gesagt. Die Tochter war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung Volljährig, war aber nicht anwesend und erfuhr davon erst als die erste Mahnung ins Haus flatterte.
Natürlich hat sich der Fall so nie zugetragen und ist reine Fiktion.
Über die Beantwortung der Fragen würde ich mich dennoch freuen.
da die Tochter keinen Antrag unterschrieben hat, wird sie auch nicht Vertragspartner.
Wenn jemand was anderes behauptet, müsste er beweisen, dass sie doch unterschrieben hätte. Das dürfte ihm schwer fallen.
Natürlich kann die Tochter, wenn sie das will, nachträglich ihre Genehmigung zum Vertragsabschluss erklären. Wenn sie das nicht tut, hat sie keinerlei Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wenn ein Versicherungsvertrag von einer Mutter einer 18-Jährigen Tochter, im Namen der Tochter unterzeichnet wird (Also wirklich und wort wörtlich mit dem NAMEN!!), ist die Tochter dann für irgendwelche anfallenden Forderungen verpflichtet? (Versicherungsbeiträge)
Das ganze geschah ohne das Wissen oder Beisein der Tochter.
Gleicher Fall, einige Zeit später:
Wenn die Tochter nun davon erfährt das sie Beiträge zahlen soll und der Versicherungsvertreter ihr erklärt das sie so oder so dazu verpflichtet ist diese Beiträge zu zahlen, der Versicherungsvertreter ihr aber anbietet die Versicherung "auf Eis zu legen" so dass die Tochter nichts mehr bezahlen muss, die Tochter dadurch aber den Vertrag übernommen hat und der Versicherungsvertreter ihr das nicht mitgeteilt hat. Ist sie dann überhaupt der Vertragspartner der Versicherung?
Kann man einen Vertrag, der von der Mutter im Namen der Tochter unterzeichnet wurde überhaupt übernehmen?
Wie gesagt. Die Tochter war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung Volljährig, war aber nicht anwesend und erfuhr davon erst als die erste Mahnung ins Haus flatterte.
Natürlich hat sich der Fall so nie zugetragen und ist reine Fiktion.
Über die Beantwortung der Fragen würde ich mich dennoch freuen.
Hallo, wenn man keinen Vertrag abschließt muss man auch nicht zahlen. Das Dritte für eine erwachsene Person Verträge abschließen geht nur in Sonderfällen die hier ganz sicher nicht vorliegen. Daraus folgt, das nie ein Vertrag bestanden hat und demzufolge nicht`s übertragen werden kann. Der Versicherungsvertreter versucht in meinen Augen nur den Vertrag irgendwo unterzubringen um seine Provision zu erhalten. Man sollte evtl. mal mit der Versicherung driekt kommunizieren und sich dort gleich an den entsprechenden Vorstand wenden, dann werden solche "Betrügereien" recht schnell aufgelöst.
Die Tochter hat anzwischen an die Versicherung einen ausführlichen Brief mit Schilderung der Gegebenheit gesandt.
Es scheint nicht das erstemal zu sein das betreffende Vertreter so eine "Nummer abzieht" und ich persönlich hoffe das der Vertreter entsprechende Konsequenzen daraus zu tragen hat!
Wenn Sie wollen werde ich gerne berichten wie dieser rein fiktive Fall ausgeht!
Es scheint nicht das erstemal zu sein das betreffende Vertreter so eine "Nummer abzieht" und ich persönlich hoffe das der Vertreter entsprechende Konsequenzen daraus zu tragen hat!
Und die können weitgreifend sein, sowohl für die Mutter ( Urkundenfälschung ) als auch für den Vertreter( Beihilfe zur Urkundenfälschung)!
Aber wo kein Kläger - da kein Richter!
Die Tochter hat anzwischen an die Versicherung einen ausführlichen Brief mit Schilderung der Gegebenheit gesandt.
Es scheint nicht das erstemal zu sein das betreffende Vertreter so eine "Nummer abzieht" und ich persönlich hoffe das der Vertreter entsprechende Konsequenzen daraus zu tragen hat!
Wenn Sie wollen werde ich gerne berichten wie dieser rein fiktive Fall ausgeht!
Ja bitte, interessiert mich immer wenn "übereifrige" Vermittler eins auf den Deckel bekommen
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