Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Privates Dalehen - Kündigung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Privates Dalehen - Kündigung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
the_wolf_61
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 21:02    Titel: Privates Dalehen - Kündigung? Antworten mit Zitat

A gewährt der Verwandten B im Dezember 2004 ein zinsloses Darlehen in Höhe von 1.200 Euro nachdem B telefonisch darum begehrt und die Rückzahlung in Raten zu 100 Euro in Aussicht gestellt hat. Die Sache eilte (Autokauf stand bevor) und so hat A den Betrag überwiesen und noch am gleichen Tag einen Darlehensvertrag zur Gegenzeichnung an B gefaxt. Der Vertrag wurde jedoch bis heute nicht gegengezeichnet. Bis in den Monat April wurden die zugesagten Ratenzahlungen immer wieder unter der Begründung der Bezug einer neuen Wohnung steht bevor nicht eingehalten. Nach einer Mahnung im April kamen A und B überein, die Raten auf 50,00 Euro zu reduzieren, worauf im April eine Rate gezahlt wurde. Zwischenzeitlich wurde B unter Betreuung gestellt. Die Berufsbetreuerin C (RAin) teilte A im Mai 2005 mit, dass für zumindest Mai keine Rate zu erwarten sei, da vorerst die Finanzen von B zu ordnen wären. Juni, Juli und August wurden nach einigem Schriftwechsel mit C dann pünktlich bezahlt, jedoch blieben die Bitten um Gegenzeichnung des Vertrages ungehört mit der Begründung dass C im Namen von B die Hingabe des Darlehens im Laufe des Schriftwechsels bestätigt hätte. Nun ist der Zahlungstermin für September verstrichen, die Betreuung der B durch C ist aufgehoben. A hat die Nase voll und will die Restschuld in einem Betrag zurück.
Unabhängig von der Materiellen Seite des Ganzen (notfalls wäre es für B kein Problem das Fahrzeug zu veräussern) - muss A den Darlehensvertrag(?) kündigen, oder genügt eine Aufforderung zur Zahlung der Restschuld zu einem bestimmten Termin X? Ab wann könnte die Restschuld verzinst werden?
A ist fest entschlossen, die Sache nötigenfalls bis zum Erhalt eines Titels durchzuziehen.
Noch ein Hinweis: A hatte B bereits früher ein weitaus höheres Darlehen gewährt, das völlig Problemlos abgewickelt wurde. Deswegen Zahlung vor Unterschrift.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.