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mal eine Frage:
Mieter kündigt Wohnung zum 31.7.05 fristgerecht; am 29.7.05 ist Termin für die Abnahme der Wohnung. Hausverwalter sagt Termin kurzfristig ab und sagt er holt den in den Briefkasten geworfenen Schlüssel später ab. Dies tut er dann erst nach 14!!! Tagen. Er will sich melden wenn Beanstandungen sind.
Nach sechs Wochen und nachdem die neuen Mieter bereits eingezogen sind meldet sich Hausverwalter bei Vormietern und fordert auf die Möbel aus dem Keller, die schon deren Vormieter dort gelassen haben abzuholen.
Kann der Hausverwalter dies jetzt noch fordern oder geht das gar nicht mehr, er die Wohnung ja bereits wieder vermietet hat? Gilt die Wohnung so als abgenommen? Muß der Vormieter die Möbel entfernen oder gelten die als vom Nachmieter übernommen??
Vormieter hat ein wenig Angst, dass er seine Kaution nicht wieder bekommt.
Die Verjährungsfrist für Forderungen wegen Verschlechterung der Mietsache sind 6 Monate. In dieser Zeit können Forderungen jederzeit geltend gemacht werden. Ob die Wohnung bereits neu vermietet ist, spielt dabei keine grundsätzlich Rolle. Es ist letztenendes alles nur eine Frage der Beweisbarkeit und der Beweislast.
Eine Abnahme ist eine Willenserklärung mit dem Inhalt, dass Ansprüche nicht bestehen würden. Eine derartige Willenserklärung ist im Sachverhalt nicht mal andeutungsweise erkennbar. Der Mieter wird sein Gerümpel also vermutlich beräumen müssen bzw. die Kosten der Räumung könnten gegen die Kaution aufgerechnet werden.
Es gehört zu den üblichen Behauptungen, dass Gegenstände oder Schäden schon vor Beginn des Mietverhältnisses vorhanden waren. Für derartige Behauptungen wird der Mieter im Streitfall beweispflichtig sein.
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