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Uneinigkeit bei Wert der Küche des Vormieter

 
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smoerbitz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 13:53    Titel: Uneinigkeit bei Wert der Küche des Vormieter Antworten mit Zitat

Mein Problem ist folgendes:

Bei der ersten Wohnungsbesichtigung (zusammen mit meiner Mutter) wurde vom Vormieter die Einbauküche angepriesen, als Preis wurden ca. 500 Euro veranschlagt.

Beim Unterschreiben des Mietvertrages wurde mir mitgeteilt, dass der Kaminofen auch vakant sei und dass ich mich beim jetzigen Mieter melden solle wegen des Preises. Im Gespräch wurde dann gesagt: für beides zusammen 800 Euro.

Ich habe unter Vorbehalt zugestimmt und eine Zahlung in 2 Raten vereinbart, die erste Rate fällig beim Auszug des Vormieters. Mein Einzug erfolgte einen Monat später. Bei Benutzung der Küche (ca. 4 Jahre alt: besteht aus 1 Unterschrank, Spüle, Herd, Abzugshaube, 2 Oberschränken und einem 45-cm-Geschirrspüler. Kein Kühlschrank!) stellte ich fest, dass 500 Euro absolut überteuert ist, da die Geräte zwar funktionieren, aber das mässig, und die Möbel schief stehen und auch schon leicht zerkratzt sind.

Ich teilte dem Vormieter darauf hin mit, dass ich für die Küche maximal 250 Euro zahle, er also noch 150 Euro von mir bekäme - nicht 400 Euro.

So: es wurde nichts schriftlich fixiert. Leider. Denn er möchte entweder das ganze Geld haben oder würde alles (auch den Ofen, den ich behalten möchte) abholen und dann aber, da ich keine Quittung habe, behaupten, ich hätte nichts oder nur 200 Euro gezahlt.

Was kann ich in diesem Fall überhaupt tun? Welche Chancen habe ich? Für jede Antwort bin ich sehr dankbar
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 14:49    Titel: Re: Uneinigkeit bei Wert der Küche des Vormieter Antworten mit Zitat

Ich fürchte, Sie müssen den vereinbarten Kaufpreis zahlen. Sie hatten bei Besichtigung die Gelegenheit, die Küche zu prüfen. Der Preis wurde schließlich nach Besichtigung der Küche vereinbart. Schiefstand und Kratzer dürften ja schon damals vorhanden gewesen sein. Und der Geschirrspüler funktioniert ja, wenn auch nicht optimal, wie Sie schreiben.

Es dürfte Ihnen schwer fallen, zu beweisen, der Käufer habe ihnen den Zustand der Küche arglistig verschwiegen und Sie dürften deshalb mindern (oder gar vom Kauf zurücktreten). Jedenfalls meine unmaßgebliche Meinung.

smoerbitz hat folgendes geschrieben::
So: es wurde nichts schriftlich fixiert. Leider. Denn er möchte entweder das ganze Geld haben oder würde alles (auch den Ofen, den ich behalten möchte) abholen und dann aber, da ich keine Quittung habe, behaupten, ich hätte nichts oder nur 200 Euro gezahlt.


Ein praktischer Hinweis, wie man so etwas begegnet:
Wer er zu Lügen beginnt und sowas behauptet, dann würde ich an Ihrer Stelle die 50 Euro Wechselgeld verlangen, die er Ihnen seinerzeit bei Bezahlung des mit 150 Euro vereinbarten Kaufpreises auf Ihren 200 Euro Schein nicht rausgeben konnte, oder? Winken
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag ist mit 500/800 Euro zu Stande gekommen. Zahlen und nächstes Mal vorher testen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich muß ein Vertrag nicht schriftlich fixiert werden. Wenn Zeugen anwesend waren kann man dies durchaus beweisen. Man sollte prüfen inwieweit der Vorbehalt bei der Unterzeichnung des Vertrages wirksam ist.
Wenn du die Zahlung einstellst, würde ich dies dem Verkäufer schriftlich mitteilen.
Er kann dann vor Gericht gehen, dort sollte es dann geklärt werden können.
Wie will der Verkäufer bei nicht bezahlen die Küche aus IHRER Wohnung holen ?
Hast du das Geld bar ohne Zeugen übergeben ?

Gruß SLash
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach unter Vorbehalt bezahlen reicht natürlich nicht aus. Der Vorbehalt muß näher beziffert werden. Unter was für einem Vorbehalt haben Sie denn der Vereinbarung zugestimmt ?

Außerdem wurde die Küche vom Mieter ausgiebig besichtigt. Die Mutter war auch dabei, die von einer Küche auch Ahnung haben dürfte. Dort hätten Ihnen die Mängel auffallen müssen, wenn Sie genauer geschaut hätten. Haben Sie nur flüchtig geschaut, ist das ihr Problem.

Für Mängel die bei der Besichtigung offentsichtlich waren, könnne Sie nun keinen Abzug mehr geltend machen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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