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Verfasst am: 15.09.05, 17:20 Titel: Vorfälligkeitsentschädigung LZ noch 17 Jahre
Die Bank ist bei einer 20-jährigen Festschreibung (Immo-finanzierung) an die Vereinbarung gebunden, der Kunde kann nach 10 J. ohne Probleme das Darlehen zurückzahlen - ohne VE.
Heißt das, die Bank kann auch nur eine VE für 7 Jahre in Rechnung stellen, wenn der Kunde nach 3 von 20 J. umschulden will?
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