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Zahlungsfristen bei Betriebskostenabrechnung

 
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dibo_h
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:45    Titel: Zahlungsfristen bei Betriebskostenabrechnung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

welche Zahlungsfristen müssen bei Betriebskostenabrechnungen eingehalten werden?

Die Betriebskostenabrechnungen für 2004 sind auf den 13.09.2005 datiert und sind den Mietern am 15.09.2005 per Post zugegangen. Als Zahlungsfrist wird hier der 01.10.2005 angegeben, d.h. knapp 14 Tage, so dass die Frist für eine Überprüfung doch relativ knapp ist.

Gleichzeitig sollen die Vorauszahlungen der Betriebskosten zum 1.10.2005 angepasst (erhöht) werden.

Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass eine Frist von 30 Tagen einzuhalten sei.

Wer kann dazu vielleicht was sagen?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung braucht es keine Frist von 30 Tagen. Diese können zum nächsten möglichen Termin erhöht werden oder gesenkt.

Wegen der Nebenkostenabrechnung kann ja die Zahlung erstmal unter Vorbehalt der genauen Prüfung erfolgen. Allerdings muss der Mieter dann dem Geld hinterher laufen wenn etwas nicht stimmt. Zahlt der Mieter nicht muss der Mieter auch die Verzugszinsen usw. tragen.
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