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Angenommen vor drei Monaten hat ein Mieter M seiner Genossenschaft bauliche Mängel gemeldet,die Feuchtigkeit und Schimmel in seiner Wohnung verursachen
Nach 3 Monaten Wartezeit werden die baulichen Mängel in Angriff genommen.
Die Sanierungsarbeiten beginnen langsam. Der Handwerksmeister der Genossenschaft findet immer weitere Feuchtigkeitsursachen. So ist nach Aufbrechen des Rohrkasten im Bad eine weitere Quelle für die Feuchtigkeit in der Wohnung entdeckt worden.
Die dahinterliegenden Leitungen sind nicht isoliert und es bildet sich im Rohrkasten Schwitzwasser, das durch Rohrkastenöffnungen in die Wohnung dringt.
Vom Handwerksmeister wurden jetzt also folgende Ursachen für die Wohnungsfeuchtigkeit von M entdeckt:
A.Durch Defekt des Duschwasserrohres über M's Wohnung, Wassereintritt in Bad,Küche und Flur
B. Ein, an der Außenwand der Küche, falsch montiertes Regenrohr, so dass Wasser in M's Wohnung eindringt.
C Ein im Dachbereich nicht richtig abgedeckter Ofenschacht,der Wasser zu M herunterfliessen lässt
D. Nicht iolierte Leitungen, die Schwitzwasser verursachen
In zwei Drittel der Wohnung hat sich Schimmel ausgebreitet und auch wertvolle Kleidungsstücke befallen.
M möchte eine schriftliche Bestätigung dieser baulichen Mängel vom Vermieter haben.(Zur eigenen Absicherung)
Obwohl sein eigener Gutachter ( Handwerksmeister) diese Mängel entdeckt hat weigert sich der Vermieter dies zu tun. Und sagt vom Schreibtisch aus, M hätte falsch gelüftet und deshalb hätte sich Schimmel gebildet. ( Absurd ! )
Das Problem von M ist, nicht rechtschutzversichert zu sein und seine finanziellen Mittel sehr begrenzt sind. Auf der anderen Seite eine grosse Genossenschaft mit guten Hausjuristen.
M hat gehört, das er sowohl Anwalt, als auch Gutachter erst mal aus eigener Tasche bezahlen muss.
1 Stimmt das?
2.Mietrechtsauseinandersetzungen enden fast immer im Vergleich, dass heisst selbst wenn M zu 70 Prozent Recht bekommt, muss er aus den restlichen 30 Prozent die teuren Anwälte und Gutachter bezahlen.
Ist das in etwa richtig ?
3. Ist der Vermieter verpflichtet die von Ihm selbst festgestellten baulichen Mängel M auch schriftlich zu bestätigen ?
4. Gibt es für M Möglichkeiten mit staatlicher Hilfe seine Rechte durchzusetzen ?( Armenrecht, Prozesskostenhilfe)
-Bestätigung der baulichen Mängel durch den Vermieter, der Vermieter ist
für den Schimmel verantwortlich, nicht M
Schadensersatzansprüche bezüglich der verschimmelten Kleidung
5. M hat Mängel angezeigt und Miete gemindert. Kann M nicht argumentieren
das der Vermieter in der Pflicht ist zu beweisen, das er den Schimmel
durch seine baulichen Mängel NICHT verursacht hat ?
6. Welche Strategie kann M fahren, den Vermieter Gutachterkosten und Anwaltskosten aufzubürden,und selbst -salopp gesagt- finanziell nicht noch zusätzlich belastet zu werden ? Gibt es einen Weg für M , der nicht viel kostet ?
7. Kann man mit Prozesskostenhilfe auch in Mietrechtsfragen ( und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen) aktiv gegen den Vermieter klagen ?
Beinhaltet diese Prozesskostenhilfe auch mögliche Gutachter, oder muss man diese als Kläger trotzdem selber bezahlen ?
Zu 1.
Er sollte in einen Mieterverein eintreten, dort ist der Anwalt erstmal kostenlos bzw. beantragt Prozeßkostenbeihilfe
Zu 2.
Gerichte wollen immer erstmal einen Vergleich aushandeln. Einem Vergleich muß man nicht zustimmen. Bei einem Vergleich muß man seinen Anwalt bezahlen.
Zu 3.
Nein.
Zu 4.
Ja, siehe 1.
Zu 5.
Nein. Aber auch die Aussage des Vermieters sein Mieter habe falsch gelüftet, reicht nicht mehr vor Gericht aus.
Zu 6.
Ja. Der Mieter sollte den Druck auf den Vermieter erhöhen. Wenn die Sanierungsarbeiten nicht mehr fortgeführt werden, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen.
Über die Höhe kann man sich streiten, aber ich habe damals 50% der Kaltmiete zurückbehalten. Diese 50% der Miete gehören trotzallem dem Vermieter, deshalb um nicht in Gefahr zu geraten sollten diese 50% auf ein extra Konto überwiesen werden. Somit entgeht man auch den Eindruck, kein Geld für die Miete bezahlen zu wollen.
Auf jedenfall in einen Mieterverein eintreten.
Der Gutachter sollte über das Gericht gestellt werden, da wenn der Mieter ihn von sich aus bestellt, er Vorkosten hat und diese erst erstattet bekommt, wenn das Gutachten zu seinen Gunsten ausfällt.
Desweiteren würde ich das Gesundheitsamt in die Wohnung bestellen. Sie nehmen etwas von dem Schimmel auf und untersuchen diesen. Somit hat man ein zusätzliches Ergebnis über die eventl. Gesundheitsgefärdung.
Zu 7.
Siehe dazu 1. + 6.
Ich habe mich damals auch auf einen Vergleich eingelassen und würde dies nie wieder tun.
Der Mieter sollte auch über eine fristlose Kündigung seinerseits nachedenken.
Gruß SLash _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Zu 1. Klares Ja (das hat nix mit Mieterverein zu tun, der spielt nur außer/vor-gerichtlich mit)
Zu 2. Vergleiche liegen in der freien Entscheidung des Mieters, so das er allein bestimmt wieviel er zahlen will oder nicht.
Zu 3. klares Nein
zu 4. Jein, völlig ohne eigenes Geld funzt es meist nicht. (siehe ältere Beispiele im Forum)
zu 5. der Mieter kann argumentieren was er will. Aber ob es einen Richter interessiert?
zu 6. ein gefährliches Spiel wäre es den Vermieter klagen zu lassen. Verliert der Mieter dabei aber auch nur ansatzweise kann es richtig teuer werden.
Zu 1. Klares Ja (das hat nix mit Mieterverein zu tun, der spielt nur außer/vor-gerichtlich mit)
Der Anwalt meines Mietvereins hat mich durch alle Instanzen vertreten. Ohne den Eintritt in den Mieterverein hätte ich erhebliche Kosten gehabt. So waren es 60,--€ pro Jahr Vereinsgebühr. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Wobei man vermutlich sagen kann, das der Anwalt des Mietervereins nicht mehr für den Fall tätig wird. Ebensowenig wie wenn man jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließt. Denn es werden nur Fälle behandelt die erst in der Zukunft nach einer Frist von X Monaten passieren. Denn wie heisst es auch so schön: Ein brennendes Haus kann man auch nicht mehr gegen Feuer versichern.
Der Threadersteller kann aber zum Gericht gehen und sich einen Beratungsschein holen. Dann kann er sich vom Anwalt beraten lassen und dieser kann dann auch gleich für den Threadersteller PKH beantragen.
@Strider
Falsch. Ein Mieterverein ist keine Rechtsschutzversicherung. Den Beratungsschein kann auch der Anwalt beantragen. Du kannst also auch direkt zum Anwalt gehen, ohne Kosten zu haben. (Ausgenommen die 10,--€). _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Mag sein das es von Mieterverein zu Mieterverein unterschiedlich ist, es gibt jedenfalls auch welche bei dennen der Anwalt erst nach einer Frist von 3 Monaten tätig wird. Sprich nur für Fälle die erst auftreten nach Ablauf dieser 3 Monatsfrist.
M. sollte bei dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht nachfragen, ob er Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe hat und diese dort beantragen.
Mit einem Beratungsschein kann M einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen und mit diesem erörtern, wie die rechtliche Position von M aussieht und ob und in welchem Umfang eine evtl. zu beantragende Porzesskostenhilfe in einem Rechtsstreit die Kosten übernimmt.
Eine Bestätigung der Wohnungsmängel durch den Vermieters kann M. nicht erwarten, denn kein Vermieter würde dies freiwillig tun. Der sicherste und m.E. unanfechtbarste Weg zur Feststellung der Ursache für die Feuchtigkeit und die Schimmelbildung ist ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren, bei dem das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt. Ein solches Gutachten wird von den Gerichten anerkannt, was bei Parteiengutachten oft nicht der Fall ist. Ein RA wird definitiv sagen können, ob die Kosten aus einem Beweissicherungsverfahren durch die Prozesskostenhilfe gedeckt werden.
M. sollte Fotos von den Wohnungsmängeln machen und zum Beratungsgespräch bei einem Anwalt mitnehmen. Außerdem kann es nichts schaden, dafür zu sorgen, dass es neutrale Zeugen gibt, die die Wohnungsmängel im Falle eines Falles bestäigen können.
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