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Eintragung Vereinsregister

 
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semper eV
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 11:50    Titel: Eintragung Vereinsregister Antworten mit Zitat

Zur folgenden Situation habe ich zwei Fragen an das Forum:
Der Vorstand ist durch Beschluß der MV bestellt worden, vgl. § 27 BGB. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist bisher nicht erfolgt.
1. Wer ist gesetzlicher Vertreter?
2. Welche Risiken tragen alter und neuer Vorstand solange die Eintragung nicht aktualisiert ist (hier besonders: Haftungfragen)?

Herzlichen Dank für Beiträge zu diesem Thema!
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der aktuell gewählte Vorstand ist mit der Annahme der Wahl im Amt. Die Eintragung in das Vereinsregister hat lediglich deklaratorische Bedeutung, sollte aber umgehend veranlasst werden, weil der Verein Interesse daran haben sollte, das Register auf Vordermann zu halten. Wird der alte Vorstand z.B. vertraglich gegenüber Dritten aktiv, hat sich das der Verein anrechnen zu lassen.

Gruß

13
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
zur Haftung:
grundsätzlich haftet der Vorstand, wenn überhaupt, nur für Entscheidungen und Umstände, die Ihre Grundlage in seiner jeweiligen Amtszeit haben. Der "alte" Vorstand haftet also für die abgelaufene Amtszeit, der neue für die neue Amtszeit.

Ausnahmen können bestehen, wenn z.B.
1) wie 13 schon schrieb, der alte Vorstand trotz Neuwahl noch Rechtsgeschäfte mit Dritten abschließt. Diese binden den Verein, wenn der alte Vorstand zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses noch im Vereinsregister eingetragen war. Allerdings kann der Verein den alten Vorstand für dem Verein aus dem Geschäft ggf. entstehenden Schaden wegen unerlaubter Handlung in Regress nehmen.
2) dem neuen Vorstand Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung des alten Vorstandes bekannt sind, er sich aber nicht oder nicht in zumutbarem Maße darum bemüht, einen daraus für den Verein drohenden Schaden abzuwenden.

JS
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