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Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ?
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 14:35    Titel: Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Wenn es zwischen 2 Parteien streit gibt, schreiben sich in der Regel beide Parteien durch ihre Anwälte Briefe, leider nicht immer sachlich. Was kann man denn machen wenn die Gegenseite nur "Schrott" schreibt und diese Briefe schon fast beleidigend sind. Kann sich der Anwalt immer hinter dem Vorwand verstecken "dies haben mir meine Mandanten erzählt" oder kann auch der Anwalt belangt werden ? Bei mir hört der Spaß auf, wenn gegenüber Dritten durch einen Anwalt irgendwelche Schmierereien verteilt werden.
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gandolf
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Auch in meinem Scheidungsprozess nur Schund und Schmutz,

ich nenn den gegnerischen Anwalt deswegen auch nur immer "Dreckschleuder",

ist halt ihr Job........ Drreck und Schmutz zu verbreiten und Öl ins Feuer zu giessen .... bringt Kohle.

Du glaubst doch selbst nicht, das du dagegen was machen kannst ?

gandolf
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich können Sie einen RA auch auf Verleumdung verklagen.

Doch bei Verleumdung befinden wir uns mitten im Strafrecht. Wie Sie sicher wissen, sucht man da immer nach einem Motiv.
Hat der RA ein Motiv sich soweit aus dem Fenster zu lehnen, oder tut er vielleicht nur Dinge die Ihnen zwar gegen den Strich gehen, aber im Prinzip irgendwo ihre Berechtigung haben?

MfG
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

du kannst davon ausgehen, das ein anwalt weiß wie weit er gehen kann und den Gegnern passt selten der Inhalt weil es vielfach wie ein Spiegel ist....

Gruß

Bernd
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 11:17    Titel: Re: Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Kann sich der Anwalt immer hinter dem Vorwand verstecken "dies haben mir meine Mandanten erzählt" oder kann auch der Anwalt belangt werden ?


Grundsätzlich muß man hier unterscheiden:

Zunächst gibt es die schriftsätzlichen Äußerungen, die direkt vom Mandanten kommen. Wenn der Mandant seinem Anwalt nun erzählt "der Müller hat mir meine Uhr geklaut und mich geschlagen" und der Anwalt schreibt das entsprechend in die Klageschrift, kann der RA dafür nicht belangt werden, auch wenn das die Unwahrheit ist. (Außer man kann ihm nachweisen, daß er wußte, daß es die Unwahrheit ist.) Das ist auch logisch, denn ansonsten würde niemand mehr einen Anwalt finden, wenn jener damit rechnen müßte, selbst für Falschbehauptungen eines Mandanten zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Dann gibt es die (vielleicht harten, aber nicht zwangsläufig beleidigenden) Äußerungen im streitigen Verfahren, die für eine durchaus auch harte Auseinandersetzung üblich sind - Beispiel im Scheidungsverfahren Dinge wie "die Mutter ist mit der Erziehung überfordert" oder "der Kläger ist ein Rabenvater" o.ä. Diese stellen in der Regel schon gar keine Beleidigung dar, sondern eine noch zulässige Meinungsäußerung (d.h. das dürfte auch jeder außerhalb eines solchen Verfahrens über den Betreffenden sagen).
Gerade bei Scheidungsprozessen muß man da schon ein wenig ein "dickes Fell" haben.

Justiziabel bleiben damit nur offensichtliche unsachliche Beleidigungen ("der Kläger ist strunzdumm" etc.), die auch mit der harten Auseinandersetzung eines Verfahrens nicht mehr entschuldbar sind.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 15:55    Titel: Re: Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Kann sich der Anwalt immer hinter dem Vorwand verstecken "dies haben mir meine Mandanten erzählt" oder kann auch der Anwalt belangt werden ?


Grundsätzlich muß man hier unterscheiden:

Zunächst gibt es die schriftsätzlichen Äußerungen, die direkt vom Mandanten kommen. Wenn der Mandant seinem Anwalt nun erzählt "der Müller hat mir meine Uhr geklaut und mich geschlagen" und der Anwalt schreibt das entsprechend in die Klageschrift, kann der RA dafür nicht belangt werden, auch wenn das die Unwahrheit ist. (Außer man kann ihm nachweisen, daß er wußte, daß es die Unwahrheit ist.) Das ist auch logisch, denn ansonsten würde niemand mehr einen Anwalt finden, wenn jener damit rechnen müßte, selbst für Falschbehauptungen eines Mandanten zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Dann gibt es die (vielleicht harten, aber nicht zwangsläufig beleidigenden) Äußerungen im streitigen Verfahren, die für eine durchaus auch harte Auseinandersetzung üblich sind - Beispiel im Scheidungsverfahren Dinge wie "die Mutter ist mit der Erziehung überfordert" oder "der Kläger ist ein Rabenvater" o.ä. Diese stellen in der Regel schon gar keine Beleidigung dar, sondern eine noch zulässige Meinungsäußerung (d.h. das dürfte auch jeder außerhalb eines solchen Verfahrens über den Betreffenden sagen).
Gerade bei Scheidungsprozessen muß man da schon ein wenig ein "dickes Fell" haben.

Justiziabel bleiben damit nur offensichtliche unsachliche Beleidigungen ("der Kläger ist strunzdumm" etc.), die auch mit der harten Auseinandersetzung eines Verfahrens nicht mehr entschuldbar sind.


Danke für die ausführliche Antwort. So wie es aussieht kann also ein Anwalt immer Schrott schreiben und ich muß das Gegenteil beweisen. Das einzige was ich machen kann ist, ich lüge meinem Anwalt auch die Hucke voll, so daß dieser genauso Schrott schreibt. Schön, dann sind wir alle sehr viel weiter, nur dann brauchen wir auch keine Paragraphen mit Verleumdung und überler Nachrede. Anscheinend ist der Beruf des Anwalts schlimmer noch, wie der einer Prostituierten.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:09    Titel: Re: Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
So wie es aussieht kann also ein Anwalt immer Schrott schreiben und ich muß das Gegenteil beweisen. Das einzige was ich machen kann ist, ich lüge meinem Anwalt auch die Hucke voll, so daß dieser genauso Schrott schreibt. Schön, dann sind wir alle sehr viel weiter, nur dann brauchen wir auch keine Paragraphen mit Verleumdung und überler Nachrede. Anscheinend ist der Beruf des Anwalts schlimmer noch, wie der einer Prostituierten.


Wenn man im Glashaus sitzt... Mit den Augen rollen
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
Natürlich können Sie einen RA auch auf Verleumdung verklagen.

Doch bei Verleumdung befinden wir uns mitten im Strafrecht. Wie Sie sicher wissen, sucht man da immer nach einem Motiv.
Hat der RA ein Motiv sich soweit aus dem Fenster zu lehnen, oder tut er vielleicht nur Dinge die Ihnen zwar gegen den Strich gehen, aber im Prinzip irgendwo ihre Berechtigung haben?

MfG


quatsch, welche Berechtigung haben denn unsachliche Argumente und Beleidigungen ?
1. Helfen diese in der Sache nicht weiter.
2. Hat jeder Mensch ein Recht auf Ehre und persönliche Unantastbarkeit.

Das Motiv des RA ist doch klar, er möchte die Sache in einem anderen Licht erscheinen lassen, für seinen Mandanten eben günstig. Nur ich muß mich doch wehren können, (auch mit Sanktionen), wenn jemand nur Unsinn schreibt, sonst brauche ich ja die Paragraphen "Verleumdung" und "üble Nachrede" nicht. Solange der Anwalt mir persönlich einen Schrott schreibt, habe ich da weniger ein Problem. Wenn dieser das jedoch an mehrere Anwaltskanzleinen schreibt, habe ich was dagegen. Bsp. Ich lasse über meinen Anwalt schreiben der Bundeskanzler ist ein B.... , dies versende ich an 30 weitere Kanzleien im Land. Bekommt der Anwalt nun ein Problem oder nicht ? ich wette ja ! !
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
welche Berechtigung haben denn unsachliche Argumente und Beleidigungen ?
1. Helfen diese in der Sache nicht weiter.


Nur sind Sie nicht der Schiedsrichter, was unsachlich ist und was nicht.
killefiz hat folgendes geschrieben::

2. Hat jeder Mensch ein Recht auf Ehre und persönliche Unantastbarkeit.!


Und Sie wissen nicht, was das im Detail bedeutet und wo die Grenzen dieses Rechts sind, sonst hätte es diesen Thread ja nie gegeben, oder?
killefiz hat folgendes geschrieben::

Wenn dieser das jedoch an mehrere Anwaltskanzleinen schreibt, habe ich was dagegen. Bsp. Ich lasse über meinen Anwalt schreiben der Bundeskanzler ist ein B.... , dies versende ich an 30 weitere Kanzleien im Land. Bekommt der Anwalt nun ein Problem oder nicht ? ich wette ja ! !


Und wenn einer der 30 Anwälte dann einen Killer auf Sie ansetzt wird er dafür auch belangt. Phantasiefälle, die nun aber auch gar nichts mit Ihrem Ausgangsbeispiel zu tun haben, kann man sehr leicht erfinden.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 20:28    Titel: Re: Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
dann brauchen wir auch keine Paragraphen mit Verleumdung


Vielleicht sollten wir uns noch einmal klar machen, was Verleumdung überhaupt ist:

Zitat:
§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ein Anwalt, der wiedergibt, was ihm sein Mandant als Sachverhalt vorgetragen hat, hat normalerweise kein besseres Wissen, was den Wahrheitsgehalt des behaupteten Sachverhalts angeht. Woher auch? Es ist die Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt, soweit relevant, nach Möglichkeit aufzuklären.

Gruß,
moro
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

n’Abend Moro.

Hab noch mal schnell vorbeigeschaut und beschlossen doch noch einwenig Senf dazu zu geben.
Der Gesetzestext ist ja hübsch, aber um ihn richtig auslegen zu können, müsste man beinahe jedes Wort mal ins Juristendeutsch übersetzen.

Ganz schnell mal: “wieder besseres Wissen”... “Beziehung”... “unwahre” ... “Tatsache”.

Möcht gar nicht wissen, was das alles impliziert und wer was beweisen muss. Hauptsache ich nicht.
Wenn Sie in Ihrer Argumentation auch nur ein Wort weiterkommen, geben Sie mir bitte unbedingt Bescheid!


An Hr. Content:
Des mit die "Killer" zeugt ja mal echt von Phantasie!

An Hr. Killefiz
“unsachliche Argumente” sind keine Verleumdung. Bei “Quatsch” muss ich nachschauen.


MfG
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 12:57    Titel: Re: Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ? Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Danke für die ausführliche Antwort. So wie es aussieht kann also ein Anwalt immer Schrott schreiben und ich muß das Gegenteil beweisen.


Ich glaube nicht, daß Sie meine Antwort wirklich verstanden haben.

killefiz hat folgendes geschrieben::
Das einzige was ich machen kann ist, ich lüge meinem Anwalt auch die Hucke voll, so daß dieser genauso Schrott schreibt. Schön, dann sind wir alle sehr viel weiter, nur dann brauchen wir auch keine Paragraphen mit Verleumdung und überler Nachrede.


Nö, dann brauchen wir nur noch den Prozeßbetrug. Sehr böse

killefiz hat folgendes geschrieben::
Anscheinend ist der Beruf des Anwalts schlimmer noch, wie der einer Prostituierten.


Mit solchen unsachlichen Vergleichen befördern Sie nicht die Sachdiskussion. Böse Mit den Augen rollen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem Sie Anwälte hier schon mit Prostituierten vergleichen, könnte ich mir gut vorstellen, dass der (Staats-) Anwalt nach der Lektüre Ihrer Anzeige sauer wird, und ohne langer Rückfragen bei den beklagten Anwalt, gleich ein Verfahren nach § 469 StPO gegen Sie eröffnet.
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
Nachdem Sie Anwälte hier schon mit Prostituierten vergleichen, könnte ich mir gut vorstellen, dass der (Staats-) Anwalt nach der Lektüre Ihrer Anzeige sauer wird, und ohne langer Rückfragen bei den beklagten Anwalt, gleich ein Verfahren nach § 469 StPO gegen Sie eröffnet.


ach ja, ist ja interessant, dann funktioniert das Spielchen mit Verleumdung, Beleidigung usw. plötzlich wieder, mann muß Anwalt sein daß man darauf Anspruch hat ? Ich dachte eigentlich das Recht ist für alle Menschen gleich. Ein Anwalt kann mir schreiben was er will, aber ich darf das nicht. Ich denke hier ist die Welt etwas verdreht, mir ergal ich mach es trotzdem !
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 15:23    Titel: Re: Kann ein Anwalt auf Verleumdung verklagt werden ? Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
dann brauchen wir auch keine Paragraphen mit Verleumdung


Vielleicht sollten wir uns noch einmal klar machen, was Verleumdung überhaupt ist:

Zitat:
§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ein Anwalt, der wiedergibt, was ihm sein Mandant als Sachverhalt vorgetragen hat, hat normalerweise kein besseres Wissen, was den Wahrheitsgehalt des behaupteten Sachverhalts angeht. Woher auch? Es ist die Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt, soweit relevant, nach Möglichkeit aufzuklären.
Gruß,
moro


...sag ich doch, die Gegenseite muß sich halt auch was ausdenken und über seinen Anwalt verberbreiten lassen (der wahrheitsgehalt spielt keine Rolle, das Gericht muß ja die Wahrheit rausfinden), jetzt habe ich das Spielchen verstanden, man braucht eigentlich nur einen Dritten der wider besseren Wissens ist, der kann dann "Schrott" verbreiten. - toller Beruf so ein Anwalt, oder ?


Zuletzt bearbeitet von killefiz am 16.09.05, 16:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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