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Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter und seiner Ista-Abrechnung. Ich wohne in einem Haus mit meinem Vermieter. Laut dem Mietvertrag wurden 50% der Heizkosten nach Verbrauch und 50% der Heizkosten nach der Fläche vereinbart. In der mir nun vorliegenden Ista-Abrechnung wurden aus den 50/50 auf einmal 70 % für mich und 30% für Ihn. Kann mein Vermieter entgegen dem Mietvertrag diese Änderung einfach vornehmen?
Zudem zweifel ich die Verbrauchseinheiten an. Laut der Abrechnung habe ich über 75 % der Gesamteinheiten verbraucht. Ich bewohne aber weniger als 60% der Fläche und bin selten zu Hause. Im Gegensatz dazu, ist mein 80 jähriger Vermieter den ganzen Tag zu Hause, und neigt dazu, auch im tiefsten Winter quasi nackt duch die Wohnung zu rennen. Es gibt in dieser Abrechnung keine alten Ablesewerte. Kann ich als Mieter bei der Ista erfahren, wann das letzte mal abgelesen wurde? Ich wohne jetzt seit 11 Monaten in dieser Wohnung, und direkt nach meinem Einzug, wurde nicht abgelesen! Habe ich ein Recht darauf, die Werte meines Vermieters zum Vergleich zu erfahren? Ich soll nun über 870,00 € nachzahlen. Damit wären die Nebenkosten in dieser Wohnung höher, als in meinem Haus das ich vorher bewohnt habe. Da ich kaum in der Lage bin, diese Summe aufzubringen, bitte ich dringenst um schnelle Nachricht, was kann ich tun. Wo liegen hier meine Rechte !!!!
Zunächst mal was hat der Heizkostenschlüssel 50 % nach Verbrauch 50 % nach Fläche
damit zu tun das Du nun 70 % der Heizkosten übernimmst ?
Was soll da entgegen dem Mietvertrag geändert sein ?
Ein weiterer Unsinn ist es sich darüber zu beklagen das die Nebenkosten im alten Haus niedriger waren. Es gibt nun mal keine einheitlichen Nebenkosten.
Und wenn Dein Vermieter quasi nackt durch seine Wohnung läuft ist das auch seine Sache.
Da die Heizkosten anscheinend durch eine dafür spezialisierte Firma abgelesen und berechnet werden, gehe ich mal davon das man alle Details der Abrechnung genau entnehmen kann und auch die Berechnung stimmt.
Solche Abrechnungen werden regelmäßig von Gerichten und Mietervereinen überprüft.
Es ist daher unwahrscheinlich das in einem solch einfachen Fall mit 2 Parteien die Abrechnung wie behauptet völlig falsch ist.
Ohne Kenntnis der Örtlichkeiten und der Abrechnung kann man hier auch nicht viel dazu sagen.
Das sehe ich aber ganz anders. Du solltest mal ein bisschen lesen gehen und dich erkundigen bevor du hier sowas schreibst. Gerade die Ablesefirmen haben eine sehr bescheidenen Ruf, weil da alle naselang Fehler passieren. Ich weiss ja nicht wo du deine Info herhast, aber ist auch egal.
Ich würde an deiner Stelle erstmal die ganzen Belege die zu der Abrechnung gehören in Kopie verlangen. Er muss Sie dir in Kopie aushändigen und zwar für das ganze Haus. Auch die von den Stadtwerken. Und dann kannst du das ja selber ausrechnen.
Und das sehe ich ganz anders.
Wer den Unterschied zwischen dem vertraglich vereinbarten Verteilungsschlüssel und
den tatsächlichen Heizkosten nicht erkennt und in diesem Zusammenhang nach rechtlichen Hinweisen wegen der Änderung der Vereinbarung fragt wird auch nicht in der Lage sein
die Abrechnung nachzurechnen.
Schlaue Antworten kann ich auch geben dann sag ihm doch worauf er achten muss und wie es gesetzlich aussieht oder kannst du dann nur dumme sprüche abgeben. Also bei manchen Beiträgen kann ich echt nur den Kopf schütteln. Ich weiss es leider nicht sonst würde ich hier die Antwort geben.
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