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Dann sind wir uns ja soweit einig.
ICH würde die Klausel etwa so explizieren:
Es steht dem Mieter frei, die Wand in "tragbaren" Farbtönen zu streichen ODER erst zu tapazieren und dann WEISS zu streichen. Da ihm im ersten Fall keine Vorschrift für die Farbe gemacht wird, kann der Vermieter es bei der zweiten Alternative auf weiss einschränken.
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