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Kündigungsfrist

 
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Karimba
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 18:03    Titel: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo !!!

Wenn ein Vermieter die Gasrechnung nicht bezahlt und der Lieferer die Zufuhr verplomben will, ist man verpflichtet mit dem Vermieter über seine Außenstände zu sprechen ? Ich glaube wohl nicht. Durch die Außenstände und den ständigen Besuch eines Bankvertreters mit evtl. potenziellen Käufern wollen die Mieter die Wohnung kündigen. Muß die Kündigungsfrist trotz Verletzung der Pflichten des Vermieters eingehalten werden???
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das abdrehen des Gas im September ist noch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Besuche von potentiellen Interessenten ist auch kein Grund für eine fristlose Kündigung.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, ob eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt davon ab, wozu man das Gas braucht. Wegen der Heizung ist im September wohl keine fristlose Kündigung möglich, wenn aber auch noch Warmwasser und Herd wegfallen, könnte man das, am besten nach Rücksprache mit einem Anwalt, doch in Erwägung ziehen.

Was meinen Sie übrigens mit "ist man verpflichtet mit dem Vermieter über seine Außenstände zu sprechen ?"
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Karimba
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 09:46    Titel: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Danke flo2 für die Antwort !!

Hier geht es nur um die Außenstände die der Vermieter bei dem Gaslieferer hat. Wenn der Gaslieferer an der Haustür steht und erklärt das der Vermieter erhebliche Außenstände hat und sie jetzt das Gas abstellen wollen, ist doch der Mieter nicht verpflichtet mit dem Vermieter darüber zu sprechen. Nur die Mieter müssen doch in diesem Fall leiden, wenn das Gas abgedreht wird, da Wärme und Warmwasser dranhängen.

MfG Karimba
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