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Ruhen der Kaptiallebensvers. bei vorübergehend. Auswanderung

 
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BettinaS
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 06:27    Titel: Ruhen der Kaptiallebensvers. bei vorübergehend. Auswanderung Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben vor in die USA auszuwandern. Ist es möglich, eine Kapitallebensversicherung (Laufzeitbeginn: 1989) vorübergehend für ca. 5 Jahre ruhen zu lassen???? Hängt dies speziell auch von den Versicherungsanbietern ab?
Also trotz Hauptwohnsitz USA?
Für Antworten bin ich dankbar.
Grüße
Bettina
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ansprechpartner hierfür ist die Versicherungsgesellschaft.

Man kann den Vertrag auch komplett beitragsfrei stellen.

Es ist auch möglich, eine Lebensversicherung zu verkaufen. Hier gibt es schon einige Anbieter.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wiissens nach ist eine Beitragsfreistellung länger als 1 Jahr steuerlich nicht erlaubt. Für 2 Jahre kann man meist die Beiträge stunden.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Rembrandt"Es ist auch möglich, eine Lebensversicherung zu verkaufen. Hier gibt es schon einige Anbieter.[/quote]

Hierbei sollte man jedoch beachten, dass die Restlaufzeit in der Regel nicht länger als 15 Jahre sein darf und ein Rückkaufswert von minimum 5.000 € vorhanden sein muß. Zudem gibt es bei den Anbietern meist eine Liste von Versicherungsgesellschaften von denen überhaupt Policen akzeptiert werden. Da die hier genannte KLV erst 16 Jahre läuft, gehe ich davon aus das sie diese Kriterien nicht voll erfüllt.
Ansonsten ist der Verkauf einer Police eine sinnvolle Alternative zur Kündigung. Man erhält meist zwischen 7 und 10% mehr als bei einer Kündigung. Und der Todesfallschutz bleibt auch bestehen.
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