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Verfasst am: 17.09.05, 19:34 Titel: Fristlos kündigen als Mieter?
Gesetzt den fall, man würde eine Altbauwohnung unfgefähr 4 jahre lang bewohnen und zufrieden sein. Dann begänne Wasser durch die Decke in das Schlafzimmer einzudringen, es würden sich schimmelflecken bilden. Man würde dann länger als 1 Monat den vermieter ermahnen den schaden zu reparieren. Dieser würde die Ursache in den unzureichend abgedichteten Fenstern des OG sehen, er würde diese reparieren lassen. Doch wenn das nicht helfen würde und das wasser weiterhin bei starkem Regen durch die decke in die Wohnung tropfen/fließen würde. Inzwischen hätte sich eine neue wasserquelle an einer anderen Stelle innerhalb der Wohnung aufgetan. Man würde beide Schäden fotografieren und dann dem vermieter eine Frist von 10 Tagen setzen, danach diese bis zum Monatsende verlängern, um die Ursache der wasserschäden zu beheben. Dann würde aber noch immer nichts geschehen.
Nach diesem Zickzack würde man sich als Mieter dann nach einer neuen Wohnung umsehen und die alte Wohnung schnellstmöglich verlassen wollen. Müsste dieser Mieter unter den gegebenen Umständen die Kündigungsfrist einhalten oder könnte er die Wohnung fristlos kündigen?
Fristlos könnte er kündigen wenn die Wohnung unbewohnbar ist oder der Schimmel extrem die Gesundheit belastet. Dies muss der Mieter dann nachweisen können. Ansonsten bleibt die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.
Lesen Sie §543 sowie §569 BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/
Eine "erhebliche Gefährdung der Gesundheit" im Sinne des §569 BGB wird vor Gericht natürlich durch Gutachter nachgewiesen.
Es ist überlegenswert, in einer solchen Situation einen Anwalt aufzusuchen. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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