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Verfasst am: 18.09.05, 11:47 Titel: Nebenkosten: Personenanzahl oder Wohnfläche
Hallo Leute,
Mieter A wohnt in einem Haus, in dem nach Angabe vom Vermieter der Wasserverbrauch nach Fläche berechnet wird. Mieter A wohnt zu zweit, Mieter B, Mieter C und Mieter D aber zu 3, 4...usw. [gleichgroße Wohnfläche!!!]
Kann der Vermieter ablehen, den Wasserverbrauch nach Personen vorzunehmen?
Würde ein eigener Wasserzähler helfen?
Muss den der Mieter selbst zahlen? [Installation]
Dazu wäre noch anzumerken, dass natürlich alle Mieter im Haus zustimmen müßten denn ein gemischter Verteilerschlüssel innerhalb eines Hauses geht natürlich nicht.
Die Parteien mit mehr Personen werden das kaum tun weil sie dann draufzahlen.
Vermieter kann man auch nur davor warnen Betriebskosten nach Personen umzulegen.
Da zieht bei Familie A die Tochter mal zu ihrem Freund und kommt nach einem halben Jahr zurück. Da nimmt B mal für ein paar Monate seine Freundin in der Wohnung auf.
C bekommt mitten im Jahr ein Baby, dass sie aber noch nicht als Vollverbraucher gezählt haben möchten.
Soll die Nebenkostenabrechnung dann tageweise umgerechnet werden ?
B behauptet dann noch im Nachhinein die Freundin wäre gar nicht eingezogen sondern nur ab und zu besuchsweise da gewesen. Der Vermieter hat keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen.
Oder Befürwortest Du gleichzeitig die Wiedereinführung des Hausbuchs in dem sich jeder einzutragen hat der im Haus übernachtet nebst jederzeitigem Zugangs- und Kontrollrecht des Vermieters ?
Das ist halt das Solidarprinzip im kleinen nach dem doch alle gerade in diesen Zeiten so oft schreien. Wer sich eine große Wohnung leisten kann in der sonst ganze Familien wohnen zahlt nun mal für deren Kinder mit.
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