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Verfasst am: 16.09.05, 14:49 Titel: kein Warmwasser - Mietminderung?/Verleumdung/Nebenkosten
Hallo!
Folgende Geschichte:
Vermieterin kündigt Wohnung mit 3 Monaten Kündigungsfrist wegen geplantem Hausverkauf. Mieterin sucht verzweifelt mit Kind, Hund und Katze neue Wohnung, findet aber erst nach 3 1/2 Monaten eine neue, die aber auch erst in 6 - 10 Wochen beziehbar ist. Vermieterin meinte allerdings nach ca. 2 1/2 Monaten, es sei egal, daß Mieterin noch nichts hätte, Vermieterin hätte schließlich auch noch nichts Neues.
Innerhalb der letzten 2 Monate erfährt die Mieterin überraschend, daß die Vermieterin völlig haltlos Behauptungen aufstellt. Beispielsweise wurde vor Monaten plötzlich die Waschküche abgeschlossen, die Waschmaschine sei nur zu bestimmten Öffnungszeiten benutzbar, weil der Schornsteinfeger dies so veranlaßt hätte (Tür muß angeblich geschlossen bleiben). Mann der Vermieterin erzählt nach einiger Zeit der Mieterin, daß die Vermieterin die Mieterin verdächtigt hat, Handtücher der Vermieterin zu stehlen. Er erzählt außerdem, daß er auch des Öfteren schon von ihr verdächtigt wurde, wenn sie mal was nicht gefunden hat. Scheint also normal zu sein.
Vor einigen Tagen hing dann ein Zettel an der Tür, daß die Mieterin einen Müllrechnung von ca. 50 Euro bezahlen soll, obwohl die Mieterin schon 120 Euro Nebenkostenvorauszahlung leistet.
Seit gestern abend ist das Wasser am Abkühlen. Heute morgen konnte die Mieterin gerade noch so lauwarm duschen. Jetzt ist es so kalt, daß das extrem unangenehm wäre. Vermieterin hat heute morgen schon den entsprechenden Hinweis per Zettel erhalten, aber bis jetzt scheint sie noch nicht aktiv geworden zu sein.
Was kann die Mieterin also tun?
Ist eine Mietminderung aufgrund des fehlenden warmen Wassers möglich? Wenn ja, wieviel pro Kalendertag?
Mieterin fragt sich mit Schrecken, was bis zum Ende der Mietzeit noch alles kommen kann und fragt sich, ob zuguterletzt auch eine Möglichkeit besteht, der Frau bezüglich ihrer verleumderischen Aussagen, einen Schuß vor den Bug zu geben.
Was kann die Mieterin bezüglich der Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Mietzeit, um eine falsche Aufstellung/Berechnung zu vermeiden? Mieterin vermutet Finanzprobleme der Vermieterin und deshalb entsprechende hohe Abrechnungssumme, damit sie das Geld behalten kann.
Über hilfreiche Gedanken zu diesem Thema würde sich die MIeterin sicher sehr freuen...
Die Kündigung wegen Hausverkauf ist erstmal so unwirksam. Es gibt keinen Kündigungsgrund Hausverkauf. Es gibt wohl einen wirtschaftliche Verwertung aber der muss haarklein begründet werden. Dementsprechend versucht jetzt die VMin den Mieter rauszuekeln. Wenn es sich um ein 2 Familienhaus handelt in dem der VM mit drin wohnt macht er sich den Stress umsonst. Denn da kann er einfach ohne Grund kündigen allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Wegen dem fehlenden Warmwasser kann die Miete entsprechend gemindert werden. Dies kann man für die ganze Zeit machen. Ich denke mal so 20-30% sollten drin sein, wenn es noch lauwarm ist. Bleibt es ganz kalt dürfte sogar mehr drin sein. Ein Brief vom Anwalt sollte dem VM zeigen das man es ernst meint. Dieser kann auch die weitere Vorgehensweise am besten beurteilen.
Es ist tatsächlich ein 2-Familien-Haus und scheinbar hat sie versäumt, einen Rechtsanwalt zu befragen...
Mittlerweile ist das Wasser ganz kalt. Gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten für die Mieterin, das Warmwasser von der Vermieterin zu erzwingen und zwar möglichst kurzfristig, weil die Mieterin auch ein Kind hat?
Die Miete kann gemindert werden, darüber hinaus kann noch ein Teil der Miete zurück behalten werden um Druck zu machen. Dieser Teil muss aber nach Behebung des Mangels dem VM bezahlt werden.
Wenn der VM jetzt einfach nur das Warmwasser abgedreht hat dürfte vielleicht auch eine Einstweilige Verfügung helfen. Aber das kann nur ein Anwalt wirklich beantworten. Einfach mal bei einen auf Mietrecht spezialisierten anrufen und nachfragen wieviel es kostet. Evtl. kann beim Gericht ein Beratungsschein beantragt werden bzw. später dann auch Prozesskostenhilfe.
Für so eine simple Sache brauchst Du nicht einmal einen Anwalt.
Geh zum nächsten Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle und schildere denen dein Problem.
Da dürftest du gerade mit einem Kind auf eine einstweillige Verfügung sogar warten können.
Kostet nicht viel evtl. kannst Du auch gleich dort Prozeßkostenhilfe beantragen oder Du ziehst die Kosten von der Miete ab. Die Verfügung wird dann noch vom Gerichtsvollzieher zugestellt und dann wird sich die Vermieterin sehr überlegen ob sie das Wasser nicht lieber wieder anstellt.
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