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Mein Vermieter möchte die Wohnraummiete nach einem Mietzeitraum von 21 Monaten von 350,-- € auf 400,-- € zum 01.10. erhöhen. Ist das möglich? Wieviel Prozent darf er erhöhen? In welchem Zeitraum darf er erhöhen? Gibt es eine Möglichkeit der Mieterhöhung entgegenzutreten. Gibt es ein eventuelles vorzeitiges Kündigungsrecht?
Kündigen kannst Du immer zur Wirksamkeit der Mieterhöhung bzw. zum Ende des übernächsten Monats. Wobei das eigentlich kaum noch einen Unterschied macht.
Erhöhen kann der Vermieter die Nettokaltmiete um bis zu 20 % in 3 Jahren wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird.
Betriebskostenerhöhungen sind aber keine Mieterhöhungen !
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