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Ich habe einen Wasserschaden und seit 2 Wochen Trocknungsgeräte in meiner Eigentumswohnung (in allen Räumen außer dem Wohnzimmer)
Da es nicht möglich ist in der Wohnung zu wohnen, habe ich meine Hunde (zwei) und mich untergebracht. Die Hunde in eine Pension und mich im Hotel. Zahlt die Versicherung die Unterbringung? Auch für meine Hunde?
Welche Versicherung ist dafür zuständig? - Hausrat?
Bei einem Wasserschaden kann sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung betroffen sein.
In vielen Hausartversicherungen ist eine Unterbringung in einem Hotel unter bestimmten Umständen mitversichert. Das müsste aber mit der Versicherung selbst geklärt werden.
Da stellt sich aber die Frage, ob der Schaden schon gemeldet wurde. Vermutlich ja, denn es wurden Trocknungsgeräte aufgestellt. Wenn nicht, den Schaden der Versicherung schnell melden und alles weitere mit der Versicherung besprechen.
was für eine Sorte "Wasserschaden" ist es denn? Versichert werden üblicherweise Leitungswasserschäden. Recht selten sind auch Überschwemmungsschäden mitversichert.
Sofern es sich um Schaden handelt, der durch eine der versicherten Gefahren der Wohngebäudeversicherung entstanden ist (also üblicherweise Feuer, Leitungswasser oder Sturm), ersetzt der Versicherer den "ortsüblichen Mietwert von Wohnungen, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt".
Es ist dabei egal, was du mit der Kohle machst: du kannst ins Hotel gehen, du kannst in Urlaub fahren, du kannst kostenlos bei Verwandten wohnen und dir stattdessen einen Wintermantel kaufen. Solange die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar ist, zahlt dir der Versicherer das, was du für die Wohnung an Miete hättest erzielen können.
Außerdem könnte die Hausratversicherung zuständig sein: In manchen neueren Verträgen sind Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung mitversichert, sofern die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles nicht bewohnbar ist. Hier werden allerdings nur tatsächlich angefallene Hotelkosten gezahlt (Hundepension ist kein hotel), beschränkt allerdings auf einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme, z.B 1 Promille pro Tag.
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edit: sofern man einen findet, der an dem Schaden schuld ist, kann man natürlich diese Aufwendungen auch dort geltend machen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
als eigentümer der wohnung erhält man von der gebäudeversicherung nichts, wenn die wohnung nicht nutzbar ist. hierfür ist dann die hausratversicherung mit den hotelunterbringungskosten zuständig.
die gebäudeversicherung zahlt nur mietminderung o.ä. an den eigentümer (! -nicht an den mieter!) der wohnung, wenn der mieter aufgrund des schadenfalles die wohnung nicht mehr nutzen kan und daher die miete mindert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
a) den Mietausfall (...), wenn Mieter von Wohnungen (...) infolge eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern;
b) den ortsüblichen Mietwert von Wohnungen (...), die der Versicherungsnehmer selbst nutzt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sond, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.
Abs. 2 .... _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
oh...ja danke für diese info!
man lernt nicht aus
und das ist in den allgemeinen bedingungen überall so, oder ist das hier vielleicht einer der "exklusiv" oder "premium" oder "superduper"-versicherungschutz angebote?
ändert aber zumindest nichts daran, dass man als mieter nichts bekommt, sondern immer nur der eigentümer der wohnung. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
und das ist in den allgemeinen bedingungen überall so, oder ist das hier vielleicht einer der "exklusiv" oder "premium" oder "superduper"-versicherungschutz angebote?
nö, das sind keine "Exklusiv"-Bedingungen, sondern die ganz normalen VGB 88, wie sie z.B. bei Dietz, Wohngebäudeversicherung, oder bei Martin, Sachversicherungsrecht, abgedruckt sind. Die Exklusiv-Bedingungen unterscheiden sich höchstens in der maximalen Dauer der Zahlung (max. 12 Monate oder max. 24 Monate oder so) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Also erstmal danke für das allemeine Interesse hier !!!
Das heißt also das ich als Eigentümer und Nutzer der Wohnung eine Miete bekomme weil ich diese nun schon seit drei Wochen nicht bewohnen kann? (Es ist noch nicht absehbar wie lange die Geräte noch betrieben werden müssen)
Hausrat- und Gebäudeversicherung sind natürlich informiert.
Der Wasserschaden ist übrigens durch einen defekten Duschablauf entstanden wo über ?Monate? das Wasser "daneben" gelaufen ist und sich so im Mauerwerk und Estrich verbreitet hat.
Das heißt also das ich als Eigentümer und Nutzer der Wohnung eine Miete bekomme weil ich diese nun schon seit drei Wochen nicht bewohnen kann? (Es ist noch nicht absehbar wie lange die Geräte noch betrieben werden müssen)
Kann man so sagen. Es ist zwar nicht direkt eine "Miete", sondern in der Wohngebäudeversicherung wird der ortsübliche Mietwert (ohne Nebenkosten) einer vergleichbaren Wohnung ersetzt; meistens aber begrenzt auf höchstens 12 Monate. In der Hausratversicherung werden die Kosten für eine Hotel- oder vergleichbare Unterbringung ersetzt, begrenzt auf 100 Tage und einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme (meistens 1 Promille pro Tag)
Voraussetzung ist ein ersatzpflichtiger Schaden der Wohngebäudeversicherung bzw. der Hausratversicherung. Wir können davon ausgehen, dass das hier in der Wohngebäudeversicherung der Fall ist. Für Hausrat gilt das nur, wenn der Hausrat (z.B. Möbel) durch den Schaden derart beschädigt sind, dass die Wohnung nicht nutzbar ist. _________________ Grüße, Mogli
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