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habe hier im Forum gesucht aber zu meiner Frage keine Antwort gefunden.
Wäre es erlaubt, ein Plakat zu gestalten auf dem 2 Produkte zu sehen sind und eins davon durchgestrichen ist und das andere mit einem grünen Daumen versehen ist?
Der Hintergrund wäre, dass ein Produkt in Land A und das andere in Land B hergestellt wurde. Darunter stünde "made in A" und "made in B". Würde das die Sache einfacher oder komplizierter machen?
Fällt das noch unter vergleichende Werbung oder wo wäre dieser Fall einzuordnen?
ja habe gerade im UWG gelesen. Kennt jemand Beispiele, in den so etwas elegant/anders gemacht wurde und legal war?
Gruß & Danke
BiH
Ich kenne nur einen Fall nach dem alten UWG, wo so was schief ging.
Japanische Softwarefirma, u.a. deutsche und US-Töchter.
Die deutsche Firme setzt auf ihre Homepage einen Link zur US-Schwester "If you prefer english, visit it our side ...", wobei "our side" mit der US-Schwester verlinkt war. Dort war eine nach US-Recht zulässige, nach dem damaligen deutschem UWG unzulässige vergleichende Werbung. Durch das "our side" hat man sich den US-Inhalt zueigen gemacht, was nach dem damaligen deutschem UWG unzulässig war. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Wäre es erlaubt, ein Plakat zu gestalten auf dem 2 Produkte zu sehen sind und eins davon durchgestrichen ist und das andere mit einem grünen Daumen versehen ist?
Nein. ( Die Bewertung: besser - schlechter sollte in der Werbung nicht dargestellt werden.)
Zitat:
Der Hintergrund wäre, dass ein Produkt in Land A und das andere in Land B hergestellt wurde. Darunter stünde "made in A" und "made in B". Würde das die Sache einfacher oder komplizierter machen?
Ein solcher Vergleich wäre zulässig (da die Angabe des Herkunftslands eine objektive, nachprüfbare, relevante Wareneigenschaft darstellt).
Zitat:
Fällt das noch unter vergleichende Werbung?
Ja - anständige vergleichende Werbung ist zulässig.
Verfasst am: 29.09.05, 11:49 Titel: Alternative erlaubt?
Hallo,
OK die Wertung besser/schlechter darf man nicht machen.
Wie wäre es, wenn man den grünen Daumen und das Durchstreichen weglässt und stattdessen:
1.) die beiden vergleichenden Produkte abbildet
2.) darunter "made in A" und "made in B" schreibt
3.) darunter: Damit es in B aufwärts geht, kauf das richtige!
4.) was wäre erlaubt, um das eine Produkt zu bewerben ohne das andere zu verunglimpfen und dennoch die "message" aus 3.) unterzubringen.
auf die Gefahr hin, dass ich nerve, frage ich mich immernoch:
Dürfte man 2 Produkte in der vergleichenden Werbung übberhaupt abbilden? Oder müßte man sich vorher von beiden Herstellern eine Genehmigung geben lassen?
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