Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - BAFÖG eingestellt wegen angekündigter Exmatrikulation
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

BAFÖG eingestellt wegen angekündigter Exmatrikulation

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
manu26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:23    Titel: BAFÖG eingestellt wegen angekündigter Exmatrikulation Antworten mit Zitat

Hallo, folgendes Szenario:

Student S studiert an einer Uni und ist noch immatrikuliert. Da er aber demnächst aufhören möchte, hat er einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt. Dieser wurde Ende August bestätigt. Auf dem Wisch steht nun: Datum des Antrages (31.08.) und Exmatrikulation (30.09.).

Student S ist also noch bis Ende September immatrikuliert. Den oben genannten Bescheid hat er an die Bafög Behörde geschickt. Diese hat nun den Anspruch auf Bafög ab 31.08. für nicht mehr gegeben erklärt und fordert das Geld für September zurück. In einem Telefonat sagte man Student S, es spiele keine Rolle, ob er noch immatrikuliert sei. Einzig und allein spiele die Gesinnung, ob man vor hat, zu studieren oder nicht, eine Rolle. Da Student S sich exmatrikulieren wolle, habe er keinen Ansrpuch auf Bafög mehr.

Kann die Behörde das einfach so machen oder muss Student S das Bafög auch für September ausbezahlt bekommen? Kann man Einspruch einlegen? Gibt es Regelungen / Rechtsgrundlagen / Beispiele?

Vielen Dank im Voraus,

MfG,

manu26
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
BAföG bekommt man nur, solange die begründete Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss besteht. Wenn der Studi bis Ende September noch den Abschluss schafft, dann bekommt er bis zum Ende BAföG. Wenn nicht, dann nicht. Vielmehr wird sich das BAföG-Amt überlegen, ob es nicht auch Leistungen für die Vergangenheit zurückfordern kann, nämlich seit dem Zeitpunkt, wo sich der Studi entschlossen hat, das Studium nicht zu Ende zu bringen (vgl. § 20 Abs. 1 BAföG). Hinzu kommt evtl. ein Bußgald, weil der Studi das BAföG-Amt nicht sofort unterrichtet hat, als er sich entschlossen hatte, nicht zu Ende zu studieren (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 BAföG iVm § 60 Abs. 1 SGB I).
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.