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bevor ich diese Nachricht schrieb habe ich mich bereits in diesem Forum zu dem Thema "Rücklastschriftgebühren" durchgeklickt und konnte für mich auch klären, dass diese Gebühren lediglich nur nicht von meiner Hausbank gegen mich erhoben werden dürfen. Die mit der Rücklastschrift verbundenen Kosten des "Einziehers" und seiner Bank habe man allerdings zu tragen.
Hier knüpft allerdings meine Frage an:
In einem Fall kommt es für eine Rücklastschrift zu 25 € Gebühren.
15 € werden hierbei von der Hausbank des "Einziehers" als Kosten für die Rückbuchung in Rechnung gestellt, 10 € Kosten entstehen bei dem "Einzieher".
Woran sind Banken und Unternehmen gebunden, wenn Sie die Preisgestaltung ihrer Kosten vornehmen?
Gibt es gesetzliche Vorgaben oder wird frei Hand ermittelt?
Letztendlich erscheint eine Kostenforderung von 25€ für eine Rücklastschrift in der heutigen automatisierten Zeit unangemessen hoch.
der "Einzieher" muss mit seiner Hausbank einen Vertrag schliessen, der ihn berechtigt, die Lastschrifteinzüge vorzunehmen. In diesem Vertrag können beide frei die Gebühren der Bank vereinbaren.
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