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Nachmieter abgesprungen

 
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sonicforgood
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:19    Titel: Nachmieter abgesprungen Antworten mit Zitat

Guten Tag

Der Mieter M kündigt seine Wohnung. Um die Kündigungsfrist zu umgehen sucht M einen Nachmieter. Der Vermieter V ist hiermit einverstanden. Die Kündigung zum Wunschdatum wird schriftlich fixiert und es wird auch festgehalten, das zu diesem Datum der Nachmieter die Wohnung übernimmt. Zu einem schriftlichen Mietvertrag zwischen V und dem Nachmieter kommt es nicht. Mündlich wurde zwar alles zwischen V und dem Nachmieter abgesprochen, allerdings entschließt sich der Nachmieter kurzfristig die Wohnung nun doch nicht zu übernehmen.

Nun verlangt V von M die Frist einzuhalten und solange die Miete zu zahlen. Um die Forderung durzusetzen behält Vdie noch nicht zugezahlte Kaution des M ein.

Kann das rechtens sein?
_________________
Sonicforgood
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter einen Nachmieter stellen darf, dann ist der Mieter erst aus dem Mietvertrag raus wenn der Nachmieter einen abgeschlossen hat über die Wohnung. Dies scheint hier ja nicht der Fall zu sein und somit ist die Vereinbarung hinfällig und der Mieter muss die Miete weiterhin bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen.
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sonicforgood
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Reicht es denn nicht aus, das M den Nachmieter bennent, damit er das seinerseits Erforderliche getan hat.

Und hat die Absprache über ein neues Mietverhältnis zwischen V und dem Nachmieter irgend eine Bedeutung?
_________________
Sonicforgood
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein das reicht nicht aus einfach den zu benennen. Sonst könnte man ja einfach einen Fremden 10 Euro in die Hand drücken damit er sich als Nachmieter meldet und dann einfach abspringt kurz vorher und schon wär man aus dem Mietvertrag raus.

Die Absprache zwischen VM und Nachmieter hat dann eine Bedeutung wenn in dieser ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Dann wäre der Mieter zu dem Datum wo der neue Mietvertrag beginnt zu laufen raus aus seinem Mietvertrag.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sieht die Lage nicht anders aus, wenn der Nachmieter dem Vermieter FEST zugesagt hat, daß er die Whg. nehmen wird? Wenn womöglich schon Details besprochen wurden und der Grund nicht der ist, daß der Mietvertrag irgendwelche unzulässigen Klauseln stehen... Ist diese FESTE ZUSAGE nicht einem Vertarg gleichzusetzen??
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 05:49    Titel: Antworten mit Zitat

Von einem Nachmieter kann doch nur gesprochen werden, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

ihr habt doch die Kündigung zum Wunschtermin beide unterschrieben??

Dann gilt dies natürlich auch.

Gruß

Bernd
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, allerdings scheint diese Wunschterminvereinbarung noch zu enthalten das ab dann ein Nachmieter die Wohnung übernimmt. Da aber kein Nachmieter die Wohnung übernimmt kann es sein das die Wunschterminvereinbarung nicht greift, ich vermute auch mal das der VM das auch so formuliert hat. Ohne genaue Kenntnis des Inhalts dieser Vereinbarung ist beides natürlich nur reine Spekulation.
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sonicforgood
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

In der Vereinbarung steht drin: Die Wohnung wird zum 31.08. gekündigt. Zum 01.09. ist ein Nachmieter gestellt worden. Der Name des Nachmieters ist Herr X.
Datum und Unterschrift des VM
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Sonicforgood
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