Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Sollte diese oder eine ähnliche Frage schon einmal gestellt worden sein, seht es mir bitte nach.
Mein Problem gestaltet sich wie folgt:
Mein Bruder ist schon seit längerer Zeit psychisch krank und war auch schon mehrmals in klinischer Behandlung.
Vor ca. 5 Jahren hatte er einen schweren Anfall (Verfolgungswahn). Solche Anfälle führen immer dazu, dass sich mein Bruder von allem und jedem bedroht fühlt und schließlich die Flucht ergreift. Er ist dann mehrere Jahre unauffindbar. Mein Vater und ich haben alles unternommen, um ihn wieder aufzuspüren und in Behandlung zu bringen. Als wir ihn endlich gefunden hatten und in klinische Betreuung geben wollten stellten wir fest, dass die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung seit mehreren Jahren nicht gezahlt wurden. Da mein Bruder Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und die Krankenkasse gewöhnlich abbucht, haben wir davon nichts gemerkt. Hinzu kommt, dass uns mein Bruder, kurz nach seinem Verschwinden, die Vollmacht über sein Konto entzogen hatte. Wie gesagt, er misstraut
dann einfach jeden. Den Kontostand konnten wir so nicht mehr überprüfen.
Die Kosten für die klinische Behandlung, welche ja enorm hoch sind, hat zwischenzeitlich dass Sozialamt übernommen. Auch die Medikamente werden vom Sozialamt gezahlt.
Hier nun zu meiner eigentlichen Frage:
Da die Schulden meines Bruders gegenüber dem Staat sonst ins unermessliche steigen, suchen wir nach einer Möglichkeit, meinen Bruder zu versichern.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ja nicht mehr möglich.
1.Die Rente meines Bruders beträgt ca. Euro 800,- mtl. ist da eine Privatversicherung
überhaupt möglich, oder ist das Einkommen zu gering?
2.Nimmt eine private Versicherung meinen Bruder aufgrund seines Krankheitsbildes
überhaupt auf ?
3.Gibt es noch eine andere Alternative ?
Da wir, mein Vater und ich, ziemlich ratlos (um nicht zu sagen hilflos) sind, benötigen wir eure Mithilfe.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus für eure Mühe !!
Eine Möglichkeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen wäre eine Versicherungspflicht.
Versicherungspflichtig sind unter anderem Personen, die:
eine Versicherungspflichtige Beschäftigung (zwischen 400,01 € und 3.900 € / Monat) ausüben
Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II beziehen
Studenten
Rentner, wenn eine Vorversicherungspflicht erfüllt ist
Ob es eine Möglichkeit gibt, dass Ihr Bruder versicherungspflichtig wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Ein ALG II Anspruch wird wohl ausgeschlossen sein, da Ihr Bruder gegenüber dem ALG II Anspruch eine zu hohe Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. Inwieweit auf Grund dieser Rente eine Beschäftigung möglich ist, kann ich natürlich nicht beurteilen, denke allerdings, dass dies vermutlich nicht möglich ist.
Bei den Studenten gibt es jedoch auch noch die Beschränkung, dass diese nur bis zum 30. Lebensjahr versicherungspflichtig sind.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.